Niedersachsens Planungsregionen müssen mit Blick auf den Windenergiezubau schnell und vorausschauend handeln. Das auf Datenanalyse spezialisierte Unternehmen Nefino hat im Auftrag des LEE unterschiedliche Szenarien durchgespielt, wie mögliche Regionalisierungen von Flächenausbauzielen für Windenergieanlagen realisiert werden können.
Schnelle Regionalisierung der Flächenziele notwendig, belastbare Flächenausweisung erforderlich
Horst Mangels, LEE-Vorstandsmitglied, erklärt: „Das niedersächsische Flächenziel von 2,2 Prozent muss schnellstens auf die Regionen runtergebrochen werden. Die Planungsregionen dürfen allerdings am Ende nicht weniger an Ausbaufläche ausweisen, als aktuell schon bebaut ist. Wir müssen auch daran denken, einen Ausgleich zwischen den Regionen vorzunehmen. Wichtig ist, dass die von den Planungsbehörden ausgewiesenen Flächen auch tatsächlich bebaut werden können und nicht im Nachgang wieder kassiert werden.“ Die unterschiedlichen Szenarien untersuchen die Zubaupotenziale der niedersächsischen Landkreise. Dabei wurden verschiedene Parameter wie beispielsweise unterschiedliche Abstände zur Wohnbebauung berücksichtigt.
Acht Jahre dauert es von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme
LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek betont die Notwendigkeit, bereits heute mit Blick auf 2032 zu planen: „Das Wind-an-Land-Gesetz suggeriert, dass wir erst einmal nur das Minimalziel von 1,7 Prozent der Landesfläche erreichen müssen. Dabei kann es sich aber nur um einen Zwischenschritt handeln. Die Planungsbehörden müssen heute schon eine Flächenkulisse von 2,2 Prozent der Landesfläche berücksichtigen. Wir haben in Deutschland sehr lange Planungs- und Genehmigungsdauern. Im Schnitt vergehen von der Antragstellung bis zur Inbetriebnahme etwa acht Jahre. Zur Verdeutlichung: Auf einer Fläche, die heute unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen ausgewiesen wird, kann frühestens 2030 grüner Strom produziert werden. Wenn wir uns nicht rechtzeitig auf das Flächenziel von 2,2 Prozent einstellen, werden wir am Ende nicht ausreichend Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stehen haben.“
Hintergrund:
Das im Juli von der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sommerpakets formulierte Windflächen-Bedarfsgesetz sieht vor, dass zu Erreichung der im EEG ausgewiesenen Ziele bis 2032 2,2 Prozent der niedersächsischen Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen werden müssen. Bis 2027 sollen es nach dem Willen der Bundesregierung 1,7 Prozent sein.
Quelle: BWE e.V., 12.9.2022
www.wind-energie.de
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