Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der aktuellen Ausschreibungsrunde Wind an Land veröffentlicht. Obwohl Projekte im Umfang von 1.384 MW formal zur Teilnahme an der am 1. Mai 2018 beendeten Ausschreibungsrunde berechtigt waren, wurden nur Gebote in der Höhe von 604 MW abgegeben.
- Es zeigt sich deutlich, dass der Preisdruck in Ausschreibungen moderne und effiziente Anlagen erforderlich macht. Vor allem aber haben die Ergebnisse aus dem fehlerhaften Ausschreibungsdesign in 2017 viele Akteure daran zweifeln lassen ob mit der genehmigten Anlagentechnik eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen moglich ist. Deshalb haben eine ganze Reihe von Akteuren sich entschieden, die Anlagentechnologie durch zeitaufwendige Umgenehmigungen anzupassen. Dies führt zu Projektverzögerungen von bis zu drei Jahren. Klima- wie industriepolitisch fehlen diese Mengen für einen kontinuierlichen Ausbaupfad.
- Auch aufgrund dieser Umgenehmigungen befinden sich derzeit Projekte im Umfang von ca. 10.000 MW in laufenden Genehmigungsverfahren. Weil die gesetzliche Grundlage für die dauerhafte Sicherung der Genehmigung nach dem BImSchG als Teilnahmevoraussetzung an Ausschreibungen fehlt, werden diese Verfahren aus strategischen Überlegungen sehr abwartend vorangebracht.
- Eine immer größere Zahl von erteilten Genehmigungen wird anschließend beklagt. Dies blockiert die Teilnahme an Ausschreibungen und zwingt manche Projekte zudem nach Beilegung von rechtlichen Auseinandersetzungen ebenfalls zu Umgenehmigungen.
- In vielen Bundesländern stockt die Ausweisung von Flächen. Damit sinkt die Zahl von Projekten, für die Genehmigungsverfahren geführt werden und die nach Abschluss für die Teilnahme an Ausschreibungen bereit stehen.
„Es gibt ausreichend genehmigt Projekte. Allerdings sind aufgrund der Ergebnisse der Ausschreibungen 2017 viele Projektträger verunsichert, ob und wie sich in Ausschreibungen eine Projektfinanzierung erreichen lässt. Insbesondere sorgt der Stillstand bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages für eine weiter anhaltende Verunsicherung der Branche. Nach wie vor ist nicht gesetzlich geklärt, ob die Genehmigung nach dem BImSchG in künftigen Ausschreibungen Grundlage zur Teilnahmevoraussetzung wird. Unklar ist auch, welche Volumen in den kommenden Jahren ausgeschrieben werden, um die Ziele der Bundesregierung – 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 – zu erreichen. Hier braucht es einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen, um strategische Spekulationen am Markt zu verhindern und Ausschreibungsergebnisse zu stabilisieren. Die disruptiven Entwicklungen der Vergangenheit waren für die Windbranche ein massiver Stresstest, der bereits zu Beschäftigungsverlusten geführt hat. Dies gilt es künftig zu vermeiden. Statt die guten Ansätze des Koalitionsvertrages neu infrage zu stellen, müssen diese jetzt zügig umgesetzt werden“, forderte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie.
Ergebnisse der Ausschreibungsrunde (Gebotstermin: 01. Mai 2018)
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Quelle: BWE e.V., 17.05.2018
www.wind-energie.de
s. Wind und Solar: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018
vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018
s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln
vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge
s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente
s Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich
vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land
vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017