
Für den Landesverband Erneuerbare Energien NRW verspielen die schwarz-grünen Regierungsfraktionen mit einer Gesetzesänderung Planungs- und Investitionssicherheit in der Windbranche.
In einem Hauruck-Verfahren innerhalb von zwei Tagen will die NRW-Landesregierung einen kompletten Stopp von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen außerhalb von Regionalplanentwurfsflächen durchsetzen. Mit einem Antrag für die Plenarsitzung am 30. Januar soll dafür das Landesplanungsgesetz geändert werden.
Der Landesverband Erneuerbare Energie NRW (LEE NRW) kritisiert dieses Vorgehen scharf. „Damit verspielt die Landesregierung viel Vertrauen und begibt sich erneut auf rechtlich dünnes Eis“, betont Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des LEE NRW.
Dabei bestätigt der LEE NRW grundsätzlich das kommunale Steuerungsbedürfnis bei der Planung von Windenergieflächen. Nun aber pauschal allen Windenergievorhaben außerhalb der noch immer nicht fertiggestellten Regionalpläne den Boden zu entziehen, gehe nach Worten Vogels deutlich zu weit. Aktuell berät der Bundestag auf Drängen der NRW-Landesregierung das Instrument der Bauvoranfrage für Windplanungen drastisch einzuschränken. Damit sollen nach Landesangabe rund 1.000 eingereichte Anträge in NRW zum Erliegen gebracht werden.
Zusätzlich will die Landesregierung nun mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes im Alleingang auch Projekte im Vollgenehmigungsverfahren stoppen. Dies sind Anträge, an denen von Unternehmen und Gutachtern teils seit Jahren mit hohen Kosten im sechsstelligen Euro-Bereich gearbeitet worden ist und die als Projekt teilweise weit vor dem ersten Regionalplanentwurf gestartet wurden. Diese Investitionen auf einen Schlag zu entwerten sei beispiellos und das Gesetz zudem rechtlich unsauber. Von den neuen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene sind landesweit bis zu 1.500 Windenergieanlagenstandorte betroffen, die somit nicht zur Grünstromproduktion beitragen können.
Hans-Josef Vogel: „Die Landesregierung ist mit ihrem Vorhaben, einfach pauschal alles abzulehnen, was nicht Eingang in die bisherigen Regionalplanungsentwürfe gefunden hat, bereits zweimal krachend vor Gericht gescheitert. Jetzt versucht sie es ein drittes Mal und zieht dafür wieder die gleiche Begründung heran, die das Oberverwaltungsgericht in Münster schon zweimal zurückgewiesen hat. Auch die Fraktionen im Bundestag haben entsprechende Vorschläge der NRW-Landesregierung in ihren Verhandlungen diese Woche bereits ausdrücklich abgelehnt. Was die Koalition aus CDU und Grünen nun im Land macht, entspricht keinem professionellen Regierungshandeln und riskiert zudem hohe Schadenersatzforderungen an die Landkreise, die die Anträge laut Gesetzentwurf zurückweisen müssen.“
Besonders bitter aus Sicht des LEE NRW: Durch die pauschale Verhinderung der Windprojekte werden auch Projekte ausgebremst, die beispielsweise Industrie- und Gewerbebetriebe mit Windstrom beliefern sollten. Oder Projekte, die einfach das Pech haben, dass in den Regionalplanentwürfen die Begrenzungslinie ein paar Millimeter nach links oder rechts verschoben hat. Diese Schwachstelle hat sogar die Landesregierung erkannt und dafür eine Ausnahmeregelung ins Gesetz aufgenommen, die aber deutlich zu restriktiv ist. Solche Ausnahmemöglichkeiten müssen aus Sicht des LEE NRW deutlich gestärkt werden, damit sie ernsthaft Wirkung für den weiteren Windenergieausbau entfalten können.
Für den LEE NRW ist die Landesregierung gut beraten, auf die geplante Änderung des Landesplanungsgesetzes komplett zu verzichten. Stattdessen sollte die Landesregierung darauf drängen, dass die noch ausstehenden Regionalpläne schnellstens verabschiedet werden. Hans-Josef Vogel: „Bei den bislang vorliegenden Planentwürfe sind noch reichlich Korrekturen notwendig, die schnell kommen müssen, damit der Windenergieausbau im Land nicht an Fahrt verliert und die Landesregierung wirklich die eigenen Ziele für den Ausbau der Windenergie erreichen kann.“
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 30.1.2025
www.lee-nrw.de
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