Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause diverse Gesetzesänderungen beschlossen. Unter anderem kommt nun auch die sogenannte „Länderöffnungsklausel“ als Ergänzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Bundesländer können nun auch die Stichtage für die Mindestflächenziele mitsamt den Rechtsfolgen des WindBG zeitlich vorziehen. Klargestellt wird, dass sie von den gemachten Mindestflächenzielen auch nach oben abweichen und somit mehr Flächen ausweisen können, wenn sie den Ausbau der Windenergie entschiedener vorantreiben wollen.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Dass die Länderöffnungsklausel nun kommt, ist insbesondere eine wichtige Klarstellung. Der Gesetzgeber unterstreicht so, dass der Bund lediglich Mindestziele vorgibt und absolute Umsetzungsfristen definiert, von denen die Länder natürlich im positiven Sinne abweichen können. Wer für seine Wirtschaft einen höheren Beitrag leisten will, kann mehr Flächen als vorgegeben für die Windenergie ausweisen. Wer die Flächenbereitstellung schneller abschließen will, kann dies ebenfalls tun. Die Länderöffnungsklausel gibt dafür die rechtliche Sicherheit. Nach unserer Ansicht wäre ein generelles Vorziehen des finalen Mindestflächenziels auf Ende 2025 und die Streichung des Zwischenziels allerdings noch zielführender.“
Unabhängig davon appellieren wir an die Bundesländer, jetzt alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente zu nutzen, um den Ausbau der Windenergie schnell voranzubringen. Nur dann wird das Ziel von 115 GW installierter Leistung bis 2030 erreichbar.
Die Koalition bleibt gefordert, nach der Sommerpause die noch offenen Beschlüsse aus dem Koalitionsausschuss im März in die Umsetzung zu bringen, unter anderem die angekündigte flächenspezifische Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen und die Versorgung von benachbarten Unternehmen. Zusätzlich muss der Bund auch bei den Regelungen zum Repowering nachbessern und den Genehmigungsstau bei Transporten lösen. Dafür braucht es transparente und geordnete Prozesse vor allem bei der bundeseigenen Autobahn GmbH.“
Quelle: BWE e.V., 11.7.2023
www.wind-energie.de
vgl. PV-Paket: Wegenutzungsrecht wichtiger Schritt für den Ausbau der Windenergie
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vgl. WALD-WINDPARK BAD BERLEBURG ALS VORBILD
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