„Die Bundesregierung hat mit der Vorlage der Eckpunkte für ‚Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen‘ skizziert, wie sie sich den Kurs in Richtung von mehr Markt vorstellt, wobei sie gleichzeitig Akteursvielfalt, Kosteneffizienz und Zielerreichung gewährleisten will. Wir glauben nach wie vor, dass ein Ausschreibungssystem nicht den optimalen Rahmen bietet, um diese drei Ziele zu erreichen.
Die Bundesregierung steht mit dem von ihr favorisierten Systemwechsel am Scheideweg: Es kann Gelingen – wenn der Rahmen stimmt. Es kann genauso gut Scheitern, wenn Stellschrauben überdreht werden. Wir fordern für ein Gelingen deshalb:
- 1. Ein Ausschreibungsvolumen welches sich mindestens auf dem Niveau der Marktanalyse Wind an Land der Bundesregierung bewegt (d.h. 4.850 MW p.a. bis 2020).
- 2. Die Nutzung der von der EU zugelassenen de-minimis – Regel, die durchaus an zusätzliche Kriterien geknüpft werden kann (z.B. KMU).
- 3. Den Verzicht auf Preisgrenzen, die dem Grundanliegen mit Ausschreibungen Preise am Markt zu ermitteln widersprechen.
- 4. Sicherzustellen, dass der Süden besser für die Nutzung der Windenergie erschlossen werden kann, weil wir den Ausbau dort für die Erreichung der Klimaschutzziele dringend benötigen.
Die Summe der politisch bereits beschlossenen Einschnitte aus Degression von je 4,8 Prozent in 2016 und 2017, den möglichen Wirkungen von §24 EEG und die Debatte um ein neues Referenzertragsmodell gefährden Projekte bereits vor Ausschreibungen. Wir warnen die Bundesregierung, unsere gut positionierte Branche und die über 140.000 Arbeitsplätze durch falsche Weichenstellungen zu gefährden“, so Hermann Albers.
Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 17.9.2015
www.wind-energie.de
zum Thema Ausschreibungen: BWE Stellungnahme