Bundesnetzagentur vermeldet erneut Unterzeichnung bei jüngster Photovoltaik-Ausschreibung – Zu niedrige Gebotshöchstwerte bei EEG-Auktionen und EE-Umsatzabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse bremsen Investitionen in neue Solarparks. Solarwirtschaft warnt vor Verfehlung der Energiewende-Ziele und fordert Nachbesserungen im Bundestag auch bei der Förderung neuer PV-Gewerbedächer – Zubau von PV-Leistung auf Firmendächern gegenüber Vorjahr eingebrochen
Immer mehr Privathaushalte investieren in eine eigene Solaranlage. Auch Unternehmen würden gerne noch stärker in Solarkraftwerke investieren, können dies unter den aktuellen Rahmenbedingungen aber nicht. Nach Angaben der Bundesnetzagentur, war die jüngste Förderauktion zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks erneut deutlich unterzeichnet. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht die Ursache dafür zu restriktiven Vorgaben bei den Ausschreibungs- und Förderkonditionen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Jüngste Kostensteigerungen bei der Finanzierung, der Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen insbesondere infolge der Inflation seien darin nicht abgebildet. Auch die Bundesnetzagentur sieht inzwischen an dieser Stelle politischen Handlungsbedarf.
Erfreulich sei, dass inzwischen mehr als jedes zehnte neu installierte Gigawatt an Photovoltaik förderfrei finanziert werde, in 2022 bislang 12 Prozent. Auch bei den Investoren dieser zumeist ebenerdig errichteten Solarkraftwerke registriert der BSW zuletzt jedoch eine Investitionszurückhaltung. Neben den Kostensteigerungen drohen hier die Pläne der Bundesregierung für eine umfassende Umsatzabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse als eine Investitionsbremse zu wirken. Der BSW mahnte daher gegenüber der Politik erneut an, die Kostensteigerung bei den geplanten Markteingriffen zur Finanzierung der Strompreisbremse angemessen zu berücksichtigen. Bestehende Spielräume der zugrundeliegenden EU-Notfallverordnung zu vorgesehenen Erlösabschöpfung sollten bei deren Ausgestaltung im Sinne der Energiewende genutzt werden.
Der BSW begrüßt, dass in diesem Sommer die Ausschreibungstöpfe zur künftigen Förderung von der Ampel-Koalition vergrößert wurden. Diese würden jedoch auch im kommenden Jahr nur dann ausgeschöpft werden, wenn die zulässigen Höchstwerte bei Auktionsgeboten deutlich angehoben und die Kostensteigerungen auch hier eingepreist werden. Auch bei den Fördersätzen für die Netzeinspeisung von Solarstrom aus neuen PV-Anlagen auf Firmendächern sei eine Anpassung der Fördersätze notwendig, um die gestiegenen Kapital-, Komponenten- und Arbeitskosten abzudecken und den gewünschten Nachfrageschub zu erreichen. Nach einer jüngsten YouGov Repräsentativbefragung im BSW-Auftrag gaben 37 Prozent der Unternehmen an, für diesen Fall in den kommenden drei Jahren künftig in ein eigenes Solardach zu investieren. Unter den aktuellen Bedingungen geschieht dies jedoch nicht. Insgesamt wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres auf Gewerbedächern sogar 35 Prozent weniger Photovoltaikleistung installiert als im Vorjahreszeitraum.
Körnig: „Es ist nachvollziehbar, dass auch Unternehmen, die fossile Energieträger einsetzen, vorübergehend durch die Energiepreisbremse geschützt werden müssen. Nicht nachvollziehbar ist es jedoch, wenn dies aus abgeschöpften Umsätzen förderfrei finanzierter Solaranlagen geschehen soll und damit auf Kosten der Energiewende geht.“ Falsch sei es nach seiner Einschätzung auch, gewerbliche Gaskunden durch einen Preisdeckel zu schützen, ihnen aber nicht zugleich durch Schaffung einer Inflationsklausel bei den Förderangeboten den Umstieg auf Erneuerbare Energien zu erleichtern. „Wer die Energiepreise deckeln will, muss die Energiewende jetzt beschleunigen, gerade auch in der Wirtschaft“, so Körnig. Der BSW appelliert an die Mitglieder des Bundestages, noch in diesem Jahr dafür die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Dazu zähle insbesondere auch die Abschaffung unnötiger bürokratischer Hemmnisse und „Zeitfresser“ bei der Planung von Solarkraftwerken. Beispielhaft hob Körnig die Schaffung einer Duldungspflicht von Grundstückseigentümern zur erdverlegten Stromnetzdurchleitung hervor, wie sie im Bereich der Telekommunikation seit langer Zeit bereits existiere und aus dem jüngsten Gesetzentwurf zur Strompreisbremse überraschend wieder gestrichen wurde. Körnig: Was bei Flüssiggas-Terminals gelungen ist, muss jetzt erst recht bei der Solarenergie und Windkraft gelingen, eine massive Verfahrensbeschleunigung!“
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 7.12.2022
www.solarwirtschaft.de
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