Konflikte zwischen Windenergie und Wetterradar lösbar

Grundsatzentscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Wir sind zufrieden, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig deutlich gemacht hat, dass es keinen unüberwindbaren Konflikt zwischen dem Windenergieausbau und den Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes gibt. Bedauerlich ist, dass der Gang durch alles Instanzen erforderlich war, um dies Frage zu klären. Jetzt schauen wir nach vorn und hoffen, dass sich viele der in den vergangenen Jahren aufgehaltenen Projekte noch umsetzten lassen“, so Hermann Albers.

Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei parallel gelagerte Verwaltungsstreitsachen entschieden. Dabei hat das Gericht unterstrichen, dass Verwaltungshandeln grundsätzlich in sachlicher und rechtlicher Hinsicht durch die Verwaltungsgerichte uneingeschränkt überprüfbar sein muss. Deshalb komme dem Deutschen Wetterdienst kein Beurteilungsspielraum zu.

Revisionen gegen vorinstanzliche Urteile zurückgewiesen.>> Zur Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichtes

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 23.9.2016
www.wind-energie.de

vgl. Konflikt Windenergie und Deutscher Wetterdienst vor Bundesverwaltungsgericht

vgl. Deutlich mehr Windenergieprojekte durch Belange der Flugsicherung und des Wetterradars blockiert

s. Luftfahrt stört Ausbau der Windenergie