Kohleausstiegsgesetz verpasst Chance, Innovationen im Energiesektor anzustoßen

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Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reduzierung und zum Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle beschlossen. „Der Verzicht auf die Nutzung der Energieträger Braun- und Steinkohle ist überfällig, um die Klimaziele zu erreichen und das Energiesystem auf Basis Erneuerbarer Energien flexibler, intelligenter und kostengünstiger zu gestalten. Problematisch ist, dass der Gesetzentwurf weit hinter dem Ergebnis der Kommission Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung zurückbleibt. Der beschriebene Reduktionspfad ist zögerlich und wird den Erfordernissen des Klimaschutzabkommens von Paris nicht gerecht. Entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen der Kommission fehlen zudem verbindliche Regelungen, die das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren im Stromsektor bis 2030 ermöglichen. Die Bundesregierung verpasst die Chance, den Ausstieg mit einem klaren Aufbruch zu verbinden und die Weichen für Innovation und Zukunftsinvestition zu stellen. Den Branchen der Erneuerbaren Energien fehlt damit weiterhin der politische Rahmen, überkommene Deckel und Bremsen bleiben bestehen“, kritisiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE) den Gesetzentwurf.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müsse bei den Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung erheblich nachgebessert werden. „Atom- und Kohleausstieg erfordern eine umgehende starke Beschleunigung des Ausbaus von Erneuerbaren Energien und deshalb die Anhebung von Zielkorridoren und Auktionsvolumen im EEG bereits in diesem Frühjahr“, fordert Dr. Peter. Das vorliegende Gesetz solle genutzt werden, um die unverzügliche Streichung des 52 GW-Deckels bei der Photovoltaik vorzunehmen. Auch die Ausbauziele müssten auf mindestens 10 Gigawatt pro Jahr erhöht werden. Es müsse zudem gewährleistet werden, dass der vorgesehene Ausbaupfad bei der Windkraft an Land erreicht wird. Genehmigungshemmnisse seien abzubauen, pauschale Abstände bei Windenergieanlagen zu vermeiden. Außerdem sei die Anhebung des Ausbaupfads auf 20 Gigawatt bis 2030 bei Offshore-Wind sowie die Ausschreibung der offenen Netzkapazität von 2 Gigawatt unverzichtbar. Für die Biomasse brauche es neben einem Stabilisierungspfad vor allem ein Ausschreibungsdesign, das den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung, aber auch den Bau von Neuanlagen erst ermöglicht sowie eine Abschaffung des Flex-Deckels.

Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stehe der Kohleersatzbonus für Gas-KWK und der Südbonus dem schnellen Ausstieg aus der fossilen Strom- und Wärmeerzeugung entgegen. Der BEE begrüße aber die Weiterentwicklung der klassischen KWK zu „flexiblen Strom-Wärme-Systemen“ mit einer möglichst hohen Einbindung von Erneuerbaren Energien. Mit dem Bonus für innovative Erneuerbare Wärme (EE-Wärmebonus) werde erstmals im KWKG die gezielte Einbindung von Erneuerbaren Energien in allen KWK-Größenklassen adressiert. Entgegen der Ausgestaltung eines pauschalen Bonus für die unterschiedlichen Erneuerbaren-Energien-Technologien halte der BEE allerdings technologiespezifische Boni für zielführenderer. Dass die Biomasse (z.B. Holz oder Biogas) aufgrund der geforderten Jahresarbeitszahl vom EE-Wärmebonus ausgeschlossen sei, sei nicht hinnehmbar. Zudem fehlten Akzente, um wirksame Marktimpulse für die solare Fernwärme zu setzen. Für einen dynamisierten Ausbau geothermisch bespeister Wärmenetze seien zusätzliche Maßnahmen überfällig. Peter: „Die Wärmewende bleibt mit diesem Gesetz das Stiefkind der Energiewende. Hier muss mehr getan werden!“

Quelle: BEE e.V., 29.1.2020
www.bee-ev.de

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