Keine Ökosteuer auf Solarstrom

Bundeskabinett beschließt Verzicht auf steuerliche Belastung selbst erzeugten Solarstroms / Solarbranche begrüßt dies und fordert weitere Schritte zum Abbau von Marktbarrieren

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, Solarstrom auch künftig nicht mit der ursprünglich als Ökosteuer bekannten Stromsteuer zu belasten. Die Solarbranche begrüßt diesen Schritt und fordert den Abbau weiterer Investitionsbarrieren. So sei es an der Zeit, endlich auch Mietern den Bezug preiswert vor Ort erzeugten Solarstroms zu ermöglichen und Solartechnik damit endlich auch in die Innenstädte zu bringen. Andernfalls würden die Klimaschutzziele in Deutschland deutlich verfehlt werden.

Dazu erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar): „Ökostrom wird auch künftig nicht mit der Ökosteuer belastet. Damit konnte ein gefährlicher Schildbürgerstreich abgewendet werden. Wer selbst- oder vor Ort erzeugten Solarstrom nutzt, wird nicht zusätzlich durch Steuern und Abgaben belastet. Der Solarmarkt in Deutschland erholt sich langsam, dies ist ein wichtiges Vertrauenssignal an Investoren.“

Weitere Maßnahmen müssen nach BSW-Auffassung nun jedoch folgen. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung Mieter nicht länger beim Bezug von Solarstrom finanziell schlechter stellt als Eigenheimbesitzer“, so Körnig. Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung bereits im letzten Sommer aufgefordert, „zeitnah“ eine entsprechende Regelung zu treffen.

Die Interessenvertretung der Solar- und Speicherunternehmen in Deutschland rechnet in diesem Jahr mit einem Marktwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich. Dieses werde durch attraktive Renditeerwartungen und niedrige Finanzierungskosten befördert.

Neben den stark gesunkenen Photovoltaikpreisen dürfte dazu auch beitragen, dass ein Großteil künftiger Investoren den selbst erzeugten Solarstrom weiterhin selbst verbrauchen darf und auch künftig an keiner Auktion teilnehmen muss, um eine Förderberechtigung für den eingespeisten Überschussstrom zu erzielen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Ausschreibung gilt seit Jahresbeginn nur für Solarkraftwerke im industriellen Maßstab ab einer Leistung von über 750 kWp. Eigenheimbesitzer und die meisten Gewerbebetriebe sind von der letzten EEG-Novelle nicht betroffen.

Im letzten Jahr wurden nach Daten der Bundesnetzagentur rund 51.900 neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 1,52 Gigawattpeak (GWp) neu installiert (nach 51.000 Solarstromanlagen mit 1,46 GWp im Vorjahr 2015).

Das gesetzlich fixierte Photovoltaik-Ausbauziel der Bundesregierung liegt bei jährlich 2,5 GWp. Wissenschaftler empfehlen, dieses in etwa zu verdreifachen, um den wachsenden Strombedarf nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Elektromobilität und Sektorkopplung klimafreundlich decken zu können.

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Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 15.2.2017
www.solarwirtschaft.de

vgl. ‘Sonnensteuer’ blockiert weiter Energiewende

s. Warnminute „5 vor 12“: NRW-Unternehmen protestieren gegen Ausbremsen der Energiewende

s. Erneuerbare Energien dürfen nicht abgewürgt werden.