KEINE CFD-PFLICHT: BEE BEGRÜSST EINIGUNG DES EU-ENERGIEAUSSCHUSSES

BEE

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt die Einigung des ITRE-Ausschusses zur Reform des EU-Strommarktes. „Es ist sehr erfreulich, dass sich der Ausschuss mit großer Mehrheit gegen eine Einführungspflicht von zweiseitigen Differenzverträgen (Two-way Contracts for Difference, CfD) ausgesprochen hat“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. „Die Mitgliedsstaaten könnten damit selbstständig bestimmen, welches Strommarktdesign die Energiewende und deren Akteursvielfalt befördert und am besten zu ihren nationalen Gegebenheiten und Erneuerbaren Ausbauzielen passt.“ Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung hat für den BEE derzeit die größte Priorität, um aktuelle Herausforderungen im Strommarkt zu beseitigen.

„Die Reform des Strommarktdesigns wird die Art und Weise, wie Erneuerbare Energien am Markt gehandelt werden, über viele Jahre hinweg bestimmen“, so Peter. „Eine verpflichtende Einführung von CfD auf EU-Ebene hätte in manchen Mitgliedstaaten positive Effekte für den Ausbau gehabt. Für Deutschland wäre eine solche Lösung allerdings ein klarer Nachteil. Die Parlamentarier*innen haben mit ihrer Entscheidung die Vielfalt der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Akteur*innen der modernen Energiewirtschaft innerhalb der EU anerkannt. Diesem Beispiel sollten Rat und Kommission in den kommenden Trilogverhandlungen folgen.”

Der Plattform Klimaneutrales Stromsystem, die auf nationaler Ebene über die Reform des Strommarktes berät, hat nun weiter genügend Spielraum, um einen für Deutschland bestmöglichen Rahmen zu erarbeiten. „Ein sinnvolles Instrument wäre die Etablierung eines mengenbasierten Systems. Dazu hat der BEE einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Mit einer Mengenförderung ließe sich die Bereitstellung von Flexibilitäten anreizen und zugleich das Problem negativer Strompreise klären. Das könnte aus dem Markt heraus und ohne umfassende Bürokratie erfolgen.“

Grundsätzlich müsse der Strommarkt den Markthochlauf der Erneuerbaren unterstützen und die Verbraucher*innen vor hohen Preisen schützen. „Die gescheiterte Erlösabschöpfung war ein mahnendes Beispiel dafür, dass Differenzverträge zu einem Bürokratiemonster ohne nennenswerte Einnahmen werden können, das aber Marktakteure immens verunsichert. Wir ziehen deshalb eine marktbasierte Lösung vor”, so Peter abschließend.

Quelle: BEE e.V., 19.7.2023
www.bee-ev.de

s. Aktuelle Zubau-Dynamik ist vom notwendigen Pfad noch weit entfernt

s. Länderöffnungsklausel kommt: Klarstellung zum WindBG

vgl. PV-Paket: Wegenutzungsrecht wichtiger Schritt für den Ausbau der Windenergie

vgl. BEE-FAZIT ZUM ENDE DER ERLÖSABSCHÖPFUNG AM STROMMARKT: VIEL AUFWAND, WENIG ERTRAG, STARKE VERUNSICHERUNG

s. EIN JAHR SCHWARZ-GRÜN: FORTSCHRITTE FÜR DIE ERNEUERBAREN ENERGIEN

vgl. ENTWURF DER NEUEN BAUORDNUNG BRINGT WIND, SOLAR UND WÄRME VORAN

s. 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert

s. Kommunale Öffnungsklausel kann Gamechanger für Wind an Land werden

s. Schwesig auf der Bremse für Erneuerbare Energien: Deutsche Umwelthilfe fordert Ende der Genehmigungsblockade in Mecklenburg-Vorpommers. Durchbruch für ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU

see Nature restoration and wind energy go hand in hand

s. KABINETTSBESCHLUSS ZUR FORMULIERUNGSHILFE EEG, ENFG, WINDBG BESEITIGT HÜRDEN FÜR DEN ERNEUERBAREN-AUSBAU