Während die Strompreise für private Haushalte, Kleinverbraucher, Handwerk und Gewerbe weiter hoch sind, befinden sich Einkaufspreise für Strom seit Jahren auf Talfahrt. Mussten 2008 an der Strombörse noch durchschnittlich 6,57 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden liegen die Preise aktuell (2016) bei unter 3 Cent.
Bis 2009 gab es das sogenannte EEG-Stromband über welches insbesondere Stadtwerke monatlich tatsächlich physisch den EEG-Strom aus Windkraftanlagen, Solarkraftwerken oder Biogasanlagen geliefert bekamen. Große Energieerzeuger konnten dadurch immer weniger konventionellen Strom an die Stadtwerke abgeben. Seit 2010 muss EEG-Strom aber am Spotmarkt verkauft werden. Die Folge ist, dass die großen Vorlieferanten wieder mehr Strom aus Braunkohle, Steinkohle, Atom und Gas an die Stadtwerke und andere Kunden liefern. Nur Industrie, Großabnehmer und große Versorger decken sich dagegen an der Börse ein und profitieren so direkt von den dort sinkenden Börsenstrom-Einkaufspreisen. Allerdings weist auch das Bundeswirtschaftsministerium darauf hin, dass der Bezugspreis für Strom (Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage) seit Jahren sinkt.
Nicht alle Versorger geben die niedrigen Börsenstrompreise an ihre Kunden weiter. Deshalb sollten sich Stromkunden jetzt vorbereiten. Wer eine Strompreiserhöhung bekommt, kann innerhalb von 14 Tagen seinen Anbieter kündigen und sich einen preiswerten Versorger suchen. Eine jederzeitige 14-tägige Kündigungsfrist gilt auch für Stromkunden die im Grundtarif sind. Über Portale wie Check24 oder verivox lässt sich einfach und schnell ein preiswerterer Anbieter finden. Kunden werden dabei schnell feststellen, dass selbst reine Ökostromanbieter oft deutlich kostengünstiger sind, als der Grundtarif des örtlichen Versorgers. Mit dem neuen Stromanbieter wird ein Vertrag geschlossen. Der neue Versorger kümmert sich dann um den Wechsel. Dafür entstehen weder Kosten noch besteht ein Risiko, nach dem Wechsel ohne Strom dazustehen. „Deshalb gilt: Wechseln Sie jetzt!“, so Hermann Albers.
Quelle: BWE e.V., 12.8.2016
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