„Der vorliegende Verordnungsentwurf zur Innovationsausschreibung (InnAusVuÄndV) bleibt deutlich hinter den Möglichkeiten zurück und vertut so die Chance echte Innovationen im Bereich der Erneuerbaren Energien zu erproben und zur Marktreife zu führen. Es braucht eine substanzielle Überarbeitung, um die richtige Ausweitung des Ausschreibungsvolumens durch das Energiesammelgesetz auch wirklich nutzen zu können“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie.
Der Entwurf der Innovationsausschreibungsverordnung sieht im Wesentlichen die Erprobung einer fixen Marktprämie vor, die unabhängig von Marktpreisen im Stromhandel gewährt werden soll. Gegenüber der heute geltenden gleitenden Marktprämie ist dies ein Rückschritt. Darüber hinaus sollen Zuschlagsbegrenzungen bei unterdeckten Ausschreibungsrunden und weitere Restriktionen gelten, wie z.B. die Aussetzung der Zahlungen an die bezuschlagten Erneuerbare Energien-Anlagen in Zeiten mit negativen Preisen. „Es braucht einen Anreiz für innovative Technologien, systemdienliches Verhalten und Systemintegration. Diesen Anreiz schafft der Bundesgesetzgeber nicht. Der BEE lehnt daher Kernelemente des Entwurfs ab“, kommentiert Dr. Simone Peter.
Insbesondere die Vorgabe einer fixen Marktprämie sei nicht zielführend, da sie zu unnötigen Kosten im EEG führt. Die Begrenzung der Zuschläge der eingegangenen Gebote bei unterdeckten Ausschreibungsrunden würde die Zahl von innovativen Projekten weiter beschneiden und kein Signal geben, um die Probleme z.B. der stockenden Genehmigungspraxis anzugehen. „Angesichts der steigenden Nachfrage nach Erneuerbarem Strom, insbesondere der Industrie, macht es keinen Sinn, die ohnehin begrenzten Gebotsvolumen nochmals um ein Fünftel zu beschneiden“, so Dr. Simone Peter.
Zudem bringen technologieneutrale Ausschreibungen von Erneuerbaren Energien keinen Mehrwert. Es braucht einen starken Ausbau aller Technologien quer über die gesamte Bundesrepublik, um so nicht zuletzt dem genehmigten Szenariorahmen für den Netzausbau gerecht zu werden. Ungenügend ist es auch, im Rahmen von Innovationsausschreibungen die Kombinationen von Windenergie an Land, Photovoltaik- und Biomasseanlagen zuzulassen, gleichzeitig aber technische Innovationen im Bereich der Sektorenkopplung auszublenden. „Es ist bemerkenswert, dass technische Innovationen wie Speicher oder Power-to-X nicht das Ziel dieser Innovationsausschreibung zu sein scheinen“, kritisiert die BEE-Präsidentin.
Der BEE empfiehlt eine ambitionierte, konsistent ausgestaltete Innovationsausschreibung mit jeweils eigenen Spielräumen für möglichst unterschiedliche Anwendungsbereiche. Es braucht eine Erweiterung um die Themenfelder Netz- und Systemdienlichkeit, Sektorenkopplung und innovative Anlagen- und Vermarktungskonzepte. Der BEE hat Vorschläge dazu ausgearbeitet, die hier abgerufen werden können. Die Stellungnahme des BEE zum Verordnungsentwurf können Sie hier abrufen.
Zum Download:
- BEE-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung
- BEE-Positionspapier zu Innovationsausschreibung im EEG
Quelle: BEE e.V., 9.7.2019
www.bee-ev.de
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