Teilregionalplan Energie Mittelhessen muss neu aufgestellt werden. Der Landesvorsitzende des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) Hessen, Joachim Wierlemann, macht darauf aufmerksam, dass die Energiewende-Ziele der hessischen Landesregierung und des Energiegipfels mit dem entscheidenden Ausbauziel für Windkraft deutlich verfehlt werden.
Alle gesellschaftlich relevanten Gruppen haben beim Hessischen Energiegipfel in 2011 beschlossen, dass die Energiewende in Hessen voran gebracht werden soll. Besonders der Ausbau der heimischen Windenergienutzung steht dabei im Mittelpunkt. Mit der Windkraft soll ¾ des Strombedarfs in Hessen abgedeckt werden (= 28 Terawattstunden). Dies gelingt nach dem Ergebnis des Energiegipfels nur, wenn sich in den 2% für die Windkraft reservierten Landesfläche auch ein hoher Anteil besonders windstarker Flächen wiederfindet und damit die Flächen überhaupt wirtschaftlich für Windkraft geeignet sind.
In Mittelhessen findet nun genau das Gegenteil statt, außerdem werden sich bei weitem nicht alle ausgewiesenen Flächen überhaupt für wirtschaftliche Windkraftnutzung eignen. „Die starke Beschneidung der seit Jahrzehnten erfolgreichen Windenergienutzung im Vogelsberg und im Westerwald ist in dieser Weise nicht zukunftsweisend. Damit wird der ohnehin strukturschwachen Region Wirtschaftskraft und erhebliche Steuereinnahmen entzogen und die Kommunen mit ihrer wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge ausgeblutet“, erklärte der Bürgermeister der Stadt Ulrichstein Edwin Schneider.
Im Vogelsberg und im Westerwald sollen die vorhandenen Windkraftanlagen im Großen und Ganzen sogar ohne Repowering zurückgebaut werden, neue Windvorranggebiete werden in den windhöffigsten Gebieten so gut wie keine ausgewiesen. „Von jetzt 123 Windenergieanlagen (WEA) werden vermutlich nur noch 28 Standorte für WEA im Hohen Vogelsberg übrigbleiben“, erklärt Gerd Morber von der hessenENERGIE. Dabei hätte ein geordneter und nicht überhastet erstellter Plan erheblich zum Klima- und Naturschutz beitragen können. Die formelle Erfüllung der Forderung nach Ausweisung von 2 % der Landesfläche (bei gänzlichem Ausschluss der restlichen 98 %) kann das Problem nicht lösen. Denn diese Standorte drohen wirtschaftlich auszufallen – wenn sie sich denn angesichts sonstiger entgegenstehender Belange überhaupt als genehmigungsfähig erweisen, so die Schlussfolgerung der hessenENERGIE.
„Aus der strengen hessischen Ausschlussplanung mit der Beschränkung der Windkraft auf rund 2% der Landesfläche folgt das rechtliche Gebot, vorrangig die besten Standorte auszuweisen. Mit dem restriktiven Eingriff in die Windpotentialflächen Vogelsberg und Westerwald verstößt die Regionalplanung gegen dieses Effizienzgebot“, so Rechtsanwalt Hans Karpenstein, Spezialist für Windenergierecht aus Wettenberg (Kreis Gießen). Begründet wird dieser rigorose Ansatz mit angeblich unüberbrückbaren Konflikten mit dem Natur- und Artenschutz in diesen Regionen. Um diese Bedenken zu entschärfen, hatte die Regionalversammlung Mittelhessen in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umweltministerium für den Vogelsberg und den Westerwald Vogelschutzgutachten (VGU) in Auftrag gegeben. „Die Ergebnisse dieser Gutachten waren vernichtend für die Windenergienutzung“, sagt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Daraufhin wurde vom Hessischen Wirtschaftsministerium, das auch für die Landesplanung und die Regionalpläne zuständig ist, ein Qualitätssicherungsgutachten (QG) zu diesen VGU in Auftrag gegeben. „Dieses QG hat die Vorgehensweise und die inhaltlichen Rückschlüsse der VGU überprüft und erhebliche Mängel festgestellt, gleichzeitig wurden Verbesserungsvorschläge zur Abhilfe der Fehler gemacht“, erläuterte Karpenstein.
Damit hätte jetzt die Regionalversammlung die gewünschten Begründungshilfen für die Ausweisung neuer Vorranggebiete und das Repowering der alten WEA gehabt, erklärt Karpenstein. Die an der restriktiven Planung beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Umwelt hätten die QG für eine Öffnung der windstärksten Flächen in Hessen nutzen können. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen sei dieser Spielraum nur völlig unzureichend genutzt worden. Im windhöffigsten Bereich Hessens hätte deutlich über 2% der Fläche für Windkraft ausgewiesen werden müssen – nun ist das Ergebnis weit unter 1%.
Gerade der Ausbau im Binnenland bietet hier vielfältige Chancen, weil so Netzausbaukosten gespart werden können und die zur Verfügung stehenden modernen Anlagen für das Binnenland inzwischen bis zu 3.000 Volllaststunden erreichen und so die Netze stabilisieren. Zudem begrenzt die preiswerte Windenergie an Land bereits heute den Strompreis. Der Anteil der Windenergie an der Erneuerbaren-Energien–Umlage beträgt lediglich 0,25 Cent je Kilowattstunde.
Der Bundesverbandes WindEnergie weist zugleich darauf hin, dass auch andere Aspekte diskutiert werden müssten. So greife beispielsweise ein Braunkohletagebau irreversibel in die Landschaft ein. Jedes Jahr verlieren wegen der Braunkohle Hunderte Menschen in der Lausitz und im Ruhrgebiet ihre Heimat. Selbst historische Bauwerke, Kirchen, Friedhöfe und tausende Hektar Wald fallen dem Abbau zum Opfer. Und Kernkraftwerke sehen nicht nur unschön aus, sondern hinterlassen für Generationen gefährlichsten Atommüll. „Kohletagebau verändert die Landschaft unwiederbringlich. Äcker, Wiesen und große Wälder werden zerstört, dagegen können unter Windkraftanlagen weiter Getreide und Kartoffeln wachsen, und die Wälder bleiben mit ihrer Natur- und Schutzfunktion erhalten. Dies darf in der gesamten Debatte um die Energiewende nicht unter den Tisch fallen“, mahnte Joachim Wierlemann abschließend.
Download: Stellungnahme von Fachanwalt Hans Karpenstein
Quelle: Bundesverbandes WindEnergie (BWE) Hessen, 24.07.2015
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