Genehmigungsbeschleunigungsgesetz – Nicht in die Radarfalle tappen!

BWE

Heute berät der Verkehrsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz). Der BWE fordert aus diesem Anlass nochmals nachdrücklich, stationäre Luftverteidigungsradare aus dem Entwurf zu streichen.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: „Zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ist das notwendige Mindestziel, um den im EEG vorgegebenen Ausbau zu erreichen. Die 18 militärischen Radare in Deutschland jetzt mit einem Prüfradius von je 50 Kilometern zu versehen, hätte einen gewaltigen Flächenfraß zur Folge – gut ein Drittel des gesamten Bundesgebietes stünde nicht mehr für die Windenergie zur Verfügung, darunter besonders windstarke Gebiete an den Küsten. Das gilt es dringend zu verhindern, sonst steht der Ausbau auf der Kippe.“

In den 50 Kilometer-Radien könnten nach dem aktuellen Stand des Entwurfs Bauwerke verhindert werden, wenn sie „stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“ stören „können“. Gemäß dieser Formulierung müsste nicht einmal der Beweis einer Störung erbracht werden – eine bloße Vermutung würde genügen.
Projektierende Unternehmen würden ob dieser Unsicherheit in den betroffenen Gebieten Planungen vermeiden. Sogar für den Fall, dass die Bundeswehr in diesen Radien nur prüfen, aber nicht kategorisch ablehnen würde, entstünde bei mehreren Hundert Windenergieanlagen Zubau pro Jahr ein neues Bürokratiemonster – sowohl auf Seiten der Branche als auch auf Seiten der Bundeswehr.

Aktuell sind laut einer Studie des Umweltbundesamtes nur 0,47 Prozent der Bundesfläche rechtswirksam ausgewiesen. Sollten alle gegenwärtig vorliegenden Flächenpläne umgesetzt werden, würde sich diese Zahl nur geringfügig auf 0,61 Prozent erhöhen. Bis zum Flächenziel von zwei Prozent im Jahr 2032 muss sich die ausgewiesene Fläche also mehr als verdreifachen. Der de facto-Ausschluss von einem Drittel des Bundesgebiets führt dieses Ziel ad absurdum.

„Es besteht kein Anlass, militärische Radare im Rahmen des zivilen Luftverkehrsgesetzes zusätzlich zu schützen. Dem Schutz dieser Anlagen ist schon mit entsprechenden Regelungen im Baugesetzbuch genüge getan. In der ersten Runde der Verbändebeteiligung wurde der BWE schlichtweg vergessen; in die Sitzung des Ausschusses wurde weder der BWE noch ein anderer Verband aus der Familie der Erneuerbaren Energien geladen. Auch das ist ein Zeichen für ein fehlendes Problembewusstsein. Der Gesetzgeber darf hier nicht in die Radarfalle tappen und die Zubauziele mit einer überflüssigen Regelung derart torpedieren. Die Luftverteidigungsradare haben in diesem Gesetzesentwurf nichts verloren“, so Bärbel Heidebroek.

BWE-Stellungnahme

Quelle: BWE e.V., 20.9.2023
www.wind-energie.de

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