Bis 24. April 2017 können Länder und Verbände zum Entwurf der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen Wind und Solaranlagen (GemAV) Stellung nehmen. Das entsprechende Anhörungsverfahren wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium gestartet und zugleich darauf hingewiesen, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist.
„Die Energiewirtschaft profitiert von einem breiten Technologiemix. Ohne Zweifel werden Wind und Fotovoltaik im Zentrum des künftig Erneuerbaren Systems stehen. Dabei ist energiewirtschaftlich ein vernünftiger regionaler Mix der Technologien erforderlich, gerade um den wachsenden Herausforderungen durch die Sektorenkopplung gerecht zu werden. Die Sektorenkopplung wird nachhaltige, regionale Versorgungskonzepte bedingen, die einen Zugriff auf mehrere Erneuerbare Energien vor Ort voraussetzen. Alle Technologien müssen in ihren Potentialen voll ausgeschöpft und nicht durch direkte Konkurrenz ausgebremst werden. Wenn im Ergebnis gemeinsamer Ausschreibungen eine Technologie überproportional erfolgreich ist oder sich starke regionale Cluster herausbilden, hat dies direkte Rückwirkungen auf die Netzsituation und das Energiesystem. Damit kann der möglicherweise realisierbare Kostenvorteil bei der Erzeugung durch zusätzliche Kosten beim Netzmanagement konterkariert werden. Sonne im Süden und Wind im Norden dienen dem System nicht.
Die Windbranche wird aus Gemeinsamen Ausschreibungen sicher erfolgreich hervorgehen. Trotzdem sehen wir dieses Instrument als ungeeignet an, den Umbau unserer Energiewirtschaft erfolgreich zu gestalten“, so Hermann Albers, der ankündigte, dass der Verband seine Kritik in einer umfassenden Stellungnahme begründen wird.
Quelle: BWE e.V., 12.4.2017
www.wind-energie.de
vgl. 475 MW entscheiden sich für Ausschreibungen
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. BWE lehnt großflächiges Netzausbaugebiet ab
vgl. Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten