Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land im Jahr 2019 bekanntgegeben. Diese fallen erwartungsgemäß enttäuschend aus. Erneut wurden nicht ausreichend Gebote eingereicht, um die ausgeschriebene Menge von 650 MW zu decken. Der Bundesverband WindEnergie appelliert an alle Beteiligten – von Bund über Länder bis hin zu Genehmigungsbehörden und Gerichten – jetzt gemeinsam daran zu arbeiten, die bedrohliche Situation für die deutsche Windenergiebranche schnellstmöglich zu entschärfen und den zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele notwendigen Zubau wieder anzukurbeln.
„Die deutliche Unterdeckung der aktuellen Ausschreibungsrunde überrascht uns nicht. Die Probleme sind bekannt. Allerdings hoffen wir, dass nun der Tiefpunkt des Zubaurückgangs erreicht ist, der durch den Fehlstart der Ausschreibungen 2017 verursacht wurde. Es ist schwierig, die aktuelle Runde positiv zu kommentieren, für die kommenden Runden ist angesichts von mehr als 10.000 MW Wind an Land in den Genehmigungsverfahren und einer wieder ansteigenden Anzahl an Neuanträgen allerdings Besserung in Sicht.
Nun ist es wichtig, dass alle Akteure an einem Strang ziehen, um die gefährliche Situation für die deutsche Windenergiebranche schnellstmöglich in den Griff zu bekommen. Der Bund muss dafür klare Signale für mehr Klimaschutz setzen. Außerdem muss die in vielen Bundesländern über Servicestellen oder Landesenergieagenturen beharrlich vorgenommene Positivkommunikation zur Energiewende und zum Ausbau der Erneuerbaren Energie endlich auch wieder durch Stimmen aus der Bundesregierung unterstützt werden. Kurzfristig könnten zudem knapp 2.500 MW Windenergieprojekte, die derzeit aufgrund von Konflikten mit der Deutschen Luftsicherung blockiert werden, für die Ausschreibungen zugelassen werden.
Die Länder müssen die Flächenausweisung aktiv angehen, um Neuprojekte zu ermöglichen. Der BWE will auf 2 Prozent der Landesfläche bis 2050 mit 200 GW Wind an Land einen soliden Beitrag zur modernen Energiewelt leisten. Dafür braucht es entschlossene Zeichen aus der Landespolitik und Genehmigungsbehörden mit ausreichend personeller Ausstattung.
Die Genehmigungsbehörden müssen dazu befähigt werden, Genehmigungen rechtssicher und mit angemessenem Zeitaufwand zu gestalten. Gerichten muss es möglich sein, Klageverfahren zügig zu entscheiden, sodass ausreichend Projekte an den kommenden Ausschreibungsrunden teilnehmen können. Unser Vorschlag zur Anwendung des Planungsbeschleunigungsgesetzes auf den Bau Erneuerbare Energien-Anlagen kann dafür ein Baustein sein. Ein weiterer wäre eine Neubewertung der Konfliktlinien zum Artenschutz. Unsere weiteren Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt braucht es eine gemeinsame Anstrengung – vor allem der politischen Akteure“, kommentiert Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie, die erneute Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde.
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land im Jahr 2019 bekanntgegeben. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 650 Megawatt wurden 41 Gebote mit einem Volumen von 295 Megawatt eingereicht. Die 35 zugelassenen Gebote mit einem Volumen von 270 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Regional betrachtet, verteilten sich die Zuschläge mehrheitlich auf Gebote in Nordrhein-Westfalen (10), Niedersachsen (7), sowie Brandenburg und Thüringen (jeweils 5). Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt mit 6,13 ct/kWh leicht über dem Ergebnis der Vorrunde (6,11 ct/kWh). Die Bandbreite der erfolgreichen Gebote liegt zwischen 5,4 ct/kWh bis 6,2 ct/kWh (Vorrunde: 5,24 bis 6,2 ct/ kWh).
Quelle: BWE e.V., 13.05.2019
www.wind-energie.de
vgl. Mangelnde Teilnahme an Ausschreibungen zeigt hohe Verunsicherung der Branche
vgl. Kohleausstieg erfordert Solar-Turbo
vgl. Leichte Nachbesserungen im Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz
s. Wie das Energiesammelgesetz die Energiewende abwürgt