Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Juli 2017 den Betrieb aufnehmen, werden leicht gekürzt. So sinkt nach Angaben der Bundesnetzagentur die Förderung für kleine Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt Leistung in der festen Einspeisevergütung von derzeit 12,30 Cent pro Kilowattstunde auf nunmehr 12,27 Cent pro Kilowattstunde. Ab 1. Juni sind es 12,24 Cent und ab 1.Juli 12,21 Cent. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten ab Mai 11,93 Cent (11,90 Cent; 11,87 Cent) und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,66 Cent (10,63 Cent; 10,60 Cent) pro Kilowattstunde.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaikanlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate (1.074,2 Megawatt von Oktober 2016 bis März 2017), der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit etwa 2.149 Megawatt knapp unterhalb des gesetzlich festgelegten Ausbaupfads von 2.500 Megawatt.
Bewegt sich der Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein viertel Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Brutto-Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen.
Treibender Faktor für die jüngsten Zubauzahlen ist der Monat Dezember mit rund 430 Megawatt neu installierter Solarstromleistung, während der Zubau in den anderen Monaten des fraglichen Zeitraums mit Ausnahme des Novembers weit unterhalb von 200 Megawatt lag
Quelle: www.PHOTON.info, 2.5.2017