Koblenz. Immer noch Flaute beim Ausbau der Windenergie: Auch in der dritten Vergaberunde wurde Rheinland-Pfalz weiter von der Windenergie abgehangen. Nur zwei Standorte – in den Landkreisen Alzey-Worms und Vulkaneifel – erhielten den Zuschlag der Bundesnetzagentur. Seit Einführung des Ausschreibungsverfahrens für Onshore-Windenergie Anfang 2017 wurden bisher lediglich fünf Anlagen für die nächsten Jahre genehmigt.
Das schlechte Abschneiden der rheinland-pfälzischen Windenergieprojekte wurde bereits erwartet. Solange die bundesweite Obergrenze bestehen bleibt, solange wird es keinen Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz geben. Damit verfehlt das Land nicht nur seine selbst gesetzten Klimaziele. Bewusst vergibt die Politik die Chance, Energie regional zu erzeugen und zu verbrauchen. Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte, die vor allem die ländlichen Kommunen stärken, werden bewusst aufgegeben. Rund 6.000 Arbeitsplätze hängen an der Branche.
Der Gesetzgeber muss dringend handeln: Nur wenn der politisch gewollte Deckel wegfällt, kann die Windkraft im Südwesten Deutschlands gestärkt werden. „Sollten wir weiterhin bei den Ausschreibungen so schlecht abschneiden, wird das Bundesland seine Ziele, einen großen Teil seines Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, verfehlen.“, fasst Dr. Sandra Hook, Landesvorsitzende, die aktuelle Entwicklung zusammen. „Klimaschutz ohne Windenergie ist nicht realisierbar.“
Hook bekräftigt die Forderungen nach verlässlichen Rahmenbedingungen: In Rheinland-Pfalz muss ein dynamischer Ausbau an erneuerbaren Energien möglich sein. Ein Wegfall des jährlichen Zubaudeckels von 2.800 MW hat nämlich zwei Effekte: Strom wird zu wirtschaftlich darstellbaren Preisen eingespeist. Somit bleiben regionale Akteure der Windenergiebranche wettbewerbsfähig. Und Rheinland-Pfalz kann sich weiterhin am Zubau von Windanlagen beteiligen. Ein Wegfall des Deckels muss gemeinsam mit der Politik auf den Weg gebracht werden. „Wir haben dringenden Handlungs- und Redebedarf“, so Hook, „Rheinland-Pfalz darf nicht von der Windenergie abgehängt werden.“
Tausende genehmigte und umsetzbare Megawatt sind in den drei Ausschreibungsverfahren ohne Zuschlag geblieben. Diese Projekte müssen jetzt erst einmal auf Eis gelegt werden. Die wirtschaftlichen Einbußen für umfangreiche Planungen, komplizierte Genehmigungsverfahren, teure Standort- und Umweltprüfungen können sich weder mittelständische Unternehmen noch kleinere Bürgerenergiegenossenschaften leisten. Bleibt die Obergrenze, steht die Windkraftbranche vor einer radikalen Veränderung.
Quelle: BWE e.V., 29.11.2017
www.wind-energie.de
s. Bundesnetzagentur startet die ersten Ausschreibungsrunden im Jahr 2018
vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018
s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln
vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land
s. Bundesnetzagentur startet erste Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land
vgl. Bürgerenergie erhält in 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land die meisten Zuschläge
s. Eckpunkten zu Ausschreibungen Wind an Land fehlt Mittelstandkomponente
s Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich
vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land
vgl. Zweite Ausschreibung für Windenergie an Land gestartet – Meldefrist 1. August 2017