Sie möchten Pachteinnahmen aus der Verpachtung Ihres Grundstücks für Windkraftanlagen erzielen?
Für weitere Projektentwicklungen von Windparks und einzelnen Windenergieanlagen sucht EcofinConcept Flächen und Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Heinsberg sowie im Kreis Heinsberg:
– genehmigungsfähige Standorte in Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (Windvorranggebiet, Windeignungsgebiet, Flächennutzungsplan)
– Nutzungsverträge für Windenergiestandorte (Verpachtung von Grundstücken)
Die landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen bleibt weiterhin möglich!
Wir bieten entsprechende Nutzungsentschädigungen und eine kompetente und faire Betreuung über die gesamte Projektlaufzeit.
Ebenso bieten wir die Möglichkeit der späteren Beteiligung an einem Bürgerwindpark bzw. einer einzelnen Bürgerwindenergieanlage
Im Downloadbereich unserer website finden Sie eine Checkliste Windenergie (Windkraftanlage, Windpark).
Bitte füllen Sie unsere Checkliste so weit wie möglich aus. Anhand Ihrer Angaben können wir vorab prüfen, ob Ihre Fläche für die Anpachtung mit unserem Ziel der Planung und Realisierung eines Windenergieprojektes geeignet ist.
Bei Interesse bitten wir um kurzfristige Kontaktaufnahme unter
EcofinConcept GmbH
Rheinstraße 7
D-41836 Hückelhoven
Telefon: 02433 970 470
02433 970 471
Telefax: 02433 970 107
34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Heinsberg
Teilfläche 1: Fläche zwischen Laffeld und Pütt
Teilfläche 2: Fläche zwischen Straeten und Uetterath
Teilfläche 3: Flächen südlich von Waldenrath und Straeten
Teilfläche 4: Fläche zwischen Uetterath und Randerath