BWE SH veröffentlicht Ergebnisse zur Nutzbarkeit von Wind-Vorranggebieten in Schleswig-Holstein
Der Bundesverband WindEnergie e.V. Schleswig-Holstein, BWE SH, veröffentlicht heute die Ergebnisse einer Studie zur Nutzbarkeit ausgewiesener Wind-Vorranggebiete in Schleswig-Holstein. Das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik, IEE, führte die Studie im Auftrag des BWE SH durch.
Marcus Hrach, Leiter des BWE SH Landesgeschäftsstelle: „Schleswig-Holstein ist nicht der Musterschüler, für den das Land immer gehalten wird. Bei uns sind zwar zwei Prozent der Landesfläche ausgewiesen. Diese ist aber nur gut zur Hälfte mit modernen Windenergieanlagen bebaubar. So kommen wir nicht weiter mit der Energiewende. Für ein klimaneutrales Schleswig-Holstein bis möglichst 2035 reichen die ausgewiesenen zwei Prozent der Landesfläche daher als Beitrag der Windenergie nicht aus, selbst wenn diese vollständig bebaubar wären.“
Dr. Carsten Pape, Leiter Szenarien und Systemmodellierung beim IEE, sagt dazu: „Der Grund für die Nichtnutzbarkeit ist, dass Schleswig-Holstein eine Rotor-in Planung macht. Das bedeutet, dass das Rotorblatt nicht über die ausgewiesenen Flächen hinausragen darf. Im Gegensatz dazu beziehen sich die von der Bundesregierung geforderten zwei Prozent der Landesfläche auf eine Rotor-out Planung“, sagt der Wissenschaftler und betont: „Zusätzlich wird die Nutzbarkeit der Flächen durch Abstandsvorgaben zwischen den Windenergieanlagen und Wohngebäuden in Abhängigkeit von der Gesamthöhe der Anlagen eingeschränkt: In Schleswig-Holstein müssen Windenergieanlagen die fünffache Gesamthöhe der Anlage als Abstand zu Wohngebäuden im Innenbereich einhalten. Zu Wohngebäuden im Außenbereich ist die dreifache Gesamthöhe vorgeschrieben. Diese Vorgaben beschneiden die Flächen so stark, dass moderne Windenergieanlagen nur begrenzt wirtschaftlich nutzbar sind.“ Die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzrechts, zum Beispiel zu Schallemissionen und Schattenwurf, sowie das baurechtliche Rücksichtnahmegebot sorgen für die Einhaltung aller Grenzwerte.
Marcus Hrach fordert: „Wir brauchen eine neue Flächenkulisse, um den Energiebedarf für ein klimaneutrales Schleswig-Holstein decken zu können.Dazu braucht es einen kontinuierlichen Ausbau der Windenergie. Nach heutigen Erkenntnissen rechnen wir mit einem Erneuerbaren Energiebedarf von mindestens 70 Terawattstunden, TWh, im Jahr 2035. Die neue Landesregierung wird mit einem Fokus lediglich auf Repowering in bestehenden derzeit bebauten Flächen die energiepolitischen Ziele nicht erreichen können“. Der Grund dafür sind die bereits oben erwähnten landesspezifische Restriktionen.
Durch den Bedeutungszuwachs, den die erneuerbaren Energien seit dem russischen Angriffskrieg erfahren haben, steigt der Ausbaubedarf und nimmt perspektivisch noch zu. Das Ziel muss jetzt sein, den Ausbau der Windenergie schnellstmöglich zu beschleunigen, da in den letzten fünf Jahren der Ausbau ins Stocken geraten ist. Die Anzahl der Windenergieanlagen betrug vor fünf Jahren 2.981. Genauso viele wie im Januar 2022, laut offizieller Zahlen des Landes Schleswig-Holstein[1]. Im gleichen Zeitraum stieg die installierte Leistung lediglich um rund 334 Megawatt an. Die Windenergie trägt in besonderem Maß zur Versorgungssicherheit und der energetischen Unabhängigkeit Deutschlands bei, die auch vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen gesichert werden muss. Schon jetzt braucht das Land deutlich mehr sauberen Windstrom, um Wärme und Mobilität ebenfalls erneuerbar zu gestalten. Die Branche steht bereit, um ihren Beitrag zu leisten.
Zum Hintergrund:
2020 betrug die rechtskräftig gewordene Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie 2,04 Prozent der Landesfläche. Knapp 3.000 Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von rund 7 Gigawatt speisen zurzeit ein. Eine moderne Windenergieanlage an einem guten Windstandort produziert bis zu 15 Millionen Kilowattstunden, KWh. Das entspricht dem Stromverbrauch von ca. 4.300 Haushalten.
Hier finden Sie die Präsentation zur Pressekonferenz.
Quelle: BWE e.V., 11.05.2022
www.wind-energie.de
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