EU-Parlament gegen Doppelbelastung von Stromspeichern – Verbände appellieren an Bundesminister Altmaier

Logo Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.EU-Parlament gegen Doppelbelastung von Stromspeichern – Verbände appellieren an Bundesminister Altmaier

  • EU-Parlament will die Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen endlich abschaffen.

  • Energiewende-Verbände appellieren an Bundesminister Altmaier, den Vorschlag nicht zu blockieren.

Die Energiewende-Verbände BVES, BEE, BNE und BSW-Solar appellieren in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Altmaier, eine entscheidende Weichenstellung für Energiespeicher am Mittwoch in Brüssel nicht zu blockieren. Der Beschluss des EU-Parlaments sieht vor, Energiespeicher dann von doppelten Abgaben und Steuern zu entlasten, wenn sie das Stromnetz stützen, also netzdienlich eingesetzt werden.

„Das EU-Parlament ist mit seinem Vorschlag auf dem richtigen Weg“, so Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Energiespeicher (BVES). „Netzdienliches Verhalten und die Bereitstellung von Netzdienstleistungen aus Energiespeichern mit doppelten Abgaben für die gleiche kWh zu belasten, ist schon immer Unsinn, doch leider Realität. Der Vorschlag des EU-Parlaments ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer digitalen und dezentralen Energiewende“, führt Windelen weiter aus, „da endlich der Weg frei gemacht wird, die Flexibilisierungsoption Energiespeicher systemisch richtig einzusetzen. Mit der bisherigen Doppelbelastung nur für Speicher, ist dies für den Betreiber mit hohen Kosten verbunden.“

Die Verbände fordern von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, diesen Vorschlag des EU-Parlaments nicht im Rat zu blockieren und so den systemdienlichen Einsatz von Speichern endlich zu ermöglichen.

„Wir brauchen auf dem Energiemarkt endlich faire Regeln zwischen den fossilen und den neuen Technologien“, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes neue Energiewirtschaft (BNE). „Die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Stromes und insbesondere des erneuerbaren Stromes muss durch eine nach den CO2-Emissionen der Energieträger gerichtete Lastenteilung der Abgaben und Umlagen auf die Energieträger beseitigt werden. Dazu gehört insbesondere die Befreiung der Speicherung von der Doppelbelastung. Sowohl die Netzentgelte als auch die Umlagen müssen so gestaltet werden, dass Flexibilisierung und Speicherung nicht länger behindert, sondern angeregt werden.“

„Faire Regeln auf dem Energiemarkt und bei den Intelligenten Netzen ermöglichen es, dass neue, saubere Technologien noch mehr Systemverantwortung übernehmen. Diese Fairness ist nicht gegeben, wenn fossiler Strom faktisch abgabenfrei Netzdienstleistungen liefern kann, während die Kilowattstunde aus dem Speicher zum Teil doppelt kostet“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Jetzt ist die Chance da, eine Netzdienstleistung nicht wie einen Letztverbraucher zu besteuern. Solange der Strom nicht verbraucht, sondern später dem Netz wieder zur Verfügung gestellt wird, gehen dem Staat oder dem System auch keine Einnahmen verloren.“

„Heute bremst die Doppelbelastung den netzdienlichen Einsatz von Speichern und damit die Entwicklung der gesamten Speicherbranche deutlich“, ergänzt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Wenn wir dagegen endlich zeigen können, wie Netze, Speicher und Elektromobile sich digital gesteuert flexibel abstimmen, dann wird auch in die Energiewende eine neue Dynamik kommen. Und Europa könnte hier die Technologieführerschaft gehören.“

Bisher lehnt der Rat der EU-Mitgliedstaaten die Forderung des Parlaments ab und formuliert, dass lediglich eigenerzeugter, gespeicherter und vor Ort direkt selbst verbrauchter Strom keine doppelten Entgelte und Abgaben zahlt. „Keine doppelten Netzentgelte auf eigenerzeugten Strom“, so lautet das Angebot des Rates.

„Dieser Vorschlag ist jedoch leider paradox und kein Entgegenkommen“, so Urban Windelen, „Eigenerzeugten und eigenverbrauchten Sonnenstrom auch nur einmal mit Netzentgelten zu belasten, ist kontraproduktiv. Wir hoffen, dass Deutschland seine Position noch einmal überdenkt“.

Die Position des EU-Parlaments hingegen wäre auch auf der Linie des Koalitionsvertrages, der eine Änderung der Abgabenlast für Energiespeicher fordert. Zudem hat der Bundesrat bereits in mehreren Beschlüssen von der Bundesregierung gefordert, den Status als Letztverbraucher für Energiespeicher und damit die Doppelbelastung zu streichen. Auch die EU-Kommission hatte bereits Ende 2016 in einem Entwurf dargelegt, wie flexible Endkunden besser in das Energiesystem integriert werden sollen. Eine zentrale Rolle spielen dabei in Zukunft Kunden („Prosumer“), die über Systeme aus erneuerbarer Stromerzeugung, Speicher und Elektrofahrzeug verfügen und ihre Flexibilität dem Netz anbieten können.

Hintergrund
Ein Haushaltkunde mit Energiespeicher zahlt bei der Speicherung von Strom aus dem Netz stets etwa 21 Cent pro kWh an Abgaben und Umlagen. Die 21 Cent pro kWh an Abgaben und Umlagen muss ein Haushaltskunde auch dann bezahlen, wenn er den Strom später wieder in das Netz zurückspeist und mit der Einspeisung Netzprobleme ausgleicht. Für diese zuvor gespeicherte kWh wird dann nochmals der gleiche Abgabenbetrag fällig.

Digital vernetzte Solaranlagen, Speicher und Elektromobile gelten als Schlüsseltechnologien für die Energiewende. Seit Ende 2016 verhandelt die EU das zukünftige Strommarktdesign im Zuge des sogenannten Clean Energy Package. Ein wichtiger Aspekt ist dort die zukünftige Rolle von „active customers“, die selbst Strom erzeugen, speichern, verbrauchen und liefern (siehe Artikel 15 der Electricity Market Design Directive). In Deutschland werden diese Kunden häufig auch „Prosumer“ genannt. Ihre Ausgestaltung wird zurzeit im sogenannten Trialog-Verfahren zwischen EU Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten verhandelt.

Die nächste Verhandlung findet am Mittwoch, den 5. Dezember statt. Das EU Parlament hatte gefordert, dass „active customers“ mit Speicher keine doppelten Abgaben mehr bei der Erbringung von Netzdienstleistungen zahlen müssen. Der Rat der EU Mitgliedstaaten hingegen will das Verbot der Doppelbelastung nur auf vor Ort erzeugten, gespeicherten und nachfolgend selbst verbrauchten Strom anwenden. Die doppelte Belastung mit Abgaben und Umlagen auf gespeicherten Strom ist zentrales Hemmnis für den Ausbau von Speichern in Deutschland. Grundsätzlich sind Energiespeicher jeder Art und Größe technisch hervorragend zur Erbringung von Systemdienstleistungen wie Regelenergie, Redispatch usw. geeignet.

Weitere Informationen
Den aktuellen Entwurf und offiziellen Verhandlungsstand zum Download (die strittige Passage findet sich in Zeile 307)