In seiner heutigen Sitzung hat sich der Rat der EU-Energieminister*innen auf eine Verlängerung der EU-Notfallverordnung (EU-NotfallVO) verständigt. Die Gültigkeit der Verordnung wurde um weitere zwölf Monate bis zum 30. Juni 2025 verlängert.
BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek: “Die Verlängerung der EU-Notfallverordnung ist ein starkes Zeichen, dass es der EU Ernst mit ihren Plänen zur Transformation der europäischen Energieversorgung ist. Die Windenergie hat sich im Jahr 2023 positiv entwickelt. Sowohl in der Zahl der erteilten Neugenehmigungen als auch beim bezuschlagten Volumen, wurden in diesem Jahr Rekordwerte erreicht. Gleichzeitig haben erneuerbare Energien in diesem Jahr erstmals mehr als die Hälfte des Bruttostromverbrauchs geliefert. Auch hier erzielte die Windenergie an Land einen Rekord von 113,5 Milliarden Kilowattstunden. Die Bestimmungen der EU-NotfallVO liefern eine der Grundlagen für diese positive Entwicklung.”
Die Maßnahmen aus Artikel sechs der Verordnung wurden im März in das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) in den Paragrafen sechs überführt. Damit gelten Vereinfachungen bei Repoweringverfahren ebenso wie die Möglichkeit, auf eine artenschutzrechtliche Prüfung zu verzichten, wenn für den Standort bereits eine Strategische Umweltprüfung erfolgt ist. Beides bringt große Erleichterungen für die Windenergie. “Repoweringprojekte haben 2023 einen Anteil von rund einem Drittel an den Neuinbetriebnahmen. Dennoch wird das enorme Potenzial noch nicht ausreichend genutzt. Die Ampelregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Repoweringverfahren deutlich einfacher zu gestalten. Hier wünschen wir uns durch den Bundesgesetzgeber noch weitere Klarstellungen, die die Potenziale tatsächlich heben. Somit sind die entsprechenden Bestimmungen aus der EU-NotfallVO bislang noch immer das umfangreichste Maßnahmenpaket zur Beschleunigung des Repowerings”, kommentiert Heidebroek.
Die EU-NotfallVO ist die europarechtliche Grundlage dafür, dass § 6 WindBG um Nebenanlagen (Transformatoren, Zuwegungen, etc.) erweitert werden kann. Auch für diese Anlagen würden dann keine Umweltverträglichkeitsprüfungen mehr notwendig sein. Dies ist bislang noch nicht geschehen. Auch aus diesem Grund ist die Verlängerung der EU-NotfallVO von Bedeutung, da diese Rahmenbedingungen damit erhalten bleiben.
“Die Bestimmungen in der Notfallverordnung gelten unmittelbar und europaweit. Sie schaffen damit auch schon dort rechtliche Klarheit, wo die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten noch keine eigenen rechtlichen Grundlagen gelegt hat. Die Verlängerung der Verordnung um ein Jahr schafft daher eine Übergangsfrist, bis die Mitgliedstaaten im Rahmen der vollständigen Umsetzung der RED III-Regelungen nachlegen können. Der BWE begrüßt dies daher ausdrücklich”, so die BWE-Präsidentin abschließend.
Die Mitgliedsstaaten müssen die Verordnung nun noch im schriftlichen Verfahren formal verabschieden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Änderung dann in Kraft.
Quelle: BWE e.V., 19.12.2023
www.wind-energie.de
vgl. BÜRGERENERGIEGESETZ GARANTIERT LOKALE WERTSCHÖPFUNG
s. TROTZ EINIGER VERBESSERUNGEN: EU-STROMMARKTREFORM VERZÖGERT AUSSTIEG AUS FOSSILEN ENERGIEN
s. Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum 1. November 2023
s. BNetzA gibt Höchstwert bekannt
Projektentwicklung Projektvermarktung Windparks Altanlagen Bestandwindparks Repowering
s. Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Bayern auf historischem Höchststand
vgl. AUF SOLARPAKET I A MUSS SCHNELLSTMÖGLICH I B FOLGEN
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