Mehr Förderung für die Installation von Ladesäulen und ein extra Bonus, wenn der Strom dazu aus Erneuerbaren Energien kommt: damit setzt die NRW-Landesregierung einen doppelten Impuls für Verkehrswende und Klimaschutz. Doch der Ökostrom zum Laden will auch produziert werden. Hier herrscht noch deutlicher Handlungsbedarf, denn auch die Industrie braucht Erneuerbare für grünen Wasserstoff.
Die NRW-Landesregierung hebt die Fördersumme für Ladesäulen sowie Elektrolastenräder an und setzt damit gute Anreize für den zügigeren Ausbau der Ladeinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verkehrswende. Doch Elektromobilität ist vor allem dann eine klimafreundliche Alternative zu Verbrennungsmotoren, wenn der genutzte Strom aus Erneuerbaren Energien stammt. Mit ihrer Entscheidung, für die Nutzung von eigenerzeugtem Strom aus Erneuerbaren Energien einen Sonderbonus zu zahlen, geht die Landesregierung also in die richtige Richtung.
„Es ist absolut richtig, dass der Einsatz von Ökostrom an Ladesäulen gezielt gefördert wird. Die Landesregierung muss aber genauso dafür sorgen, dass auch die dafür benötigten Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden können. Vor allem mit Blick auf die Zukunft: Die Stahl- und Chemie-Industrie plant mit grünem Wasserstoff. Dafür müssen die Ökostrom-Kapazitäten in NRW deutlich erhöht werden.“, so Reiner Priggen (Dipl.-Ing.), Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW).
Der Umstieg auf emissionsarme Mobilität durch Elektroautos, grüner Wasserstoff für die industrielle Fertigung und die zunehmende Digitalisierung machen deutlich mehr Erneuerbare Energien erforderlich.
Auch hier hat die Landesregierung die entscheidenden Werkzeuge an der Hand, um den ins Stocken geratenen Ausbau der Erneuerbaren Energien wieder in Gang zu bringen: Auch auf Drängen des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Solardeckel bald Geschichte. Nun gilt es auch bei der Planung von Windkraftanlagen Rechtssicherheit herzustellen, damit der Ausbau in Gang kommen kann. Freiflächen für Solarenergie sollten durch die Anwendung der Länderöffnungsklausel freigegeben und die Erweiterung bestehender Biogas-Anlagen durch eine Änderung im Landesentwicklungsplan ermöglicht werden.
Die Potenziale für mehr Ökostrom-Kapazitäten in NRW sind vorhanden; die Landesregierung muss sie zügig nutzbar machen, um den Anschluss an die Zukunftstechnologien nicht zu verlieren und den beschrittenen Weg glaubwürdig weiter zu gehen.
Quelle: LEE NRW, 22.6.2020
www.lee-nrw.de
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