Erleichterung der Erneuerbaren Branche: beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch EU-Kommission erfolgt

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Die EU-Kommission hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genehmigt. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz war seither wegen der Querfinanzierung der EEG-Umlage aus dem Haushalt auf beihilferechtliche Aspekte hin geprüft worden. „Die Erneuerbaren-Branche hat lange darauf gewartet, dass das EEG beihilferechtlich genehmigt wird. Entsprechend groß ist die Erleichterung, dass nun nach unnötig viel verstrichener Zeit die erforderliche Klarheit geschaffen wird und die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 1. Februar (Wind an Land) und 1. März (Photovoltaik-Freifläche und Bioenergie) endlich veröffentlichen kann. Jetzt können Anlagenbetreiber mit dem Bau starten“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE).

Problematisch bleibe weiterhin die Kompensation der EEG-Umlage durch Haushaltsmittel. „Wir haben mehrfach vor der Verschiebung der Finanzierung in den Haushalt und der daraus entstehenden beihilferechtlichen Problematik gewarnt. Das Parlament stellt damit sein eigenes Handeln unter Genehmigungsvorbehalt, denn nun müssen auch weitere Novellen des EEG in Brüssel genehmigt werden“, so Peter weiter. Es bleibe unerlässlich, die bestehende Preissystematik im Energiebereich zu reformieren. „Wir brauchen eine umfassende und grundlegende Reform der Steuern, Abgaben und Umlagen und eine Erneuerung des Strommarktdesigns, das sich an den Erneuerbaren Energien ausrichtet. Die erneuerbaren Technologien liefen zuverlässig sauberen Strom zu niedrigen Gestehungskosten und sind bereits das Standbein der Energieversorgung, das muss sich auch im Marktdesign wiederfinden“, so Peter.

Quelle: BEE e.V., 29.5.2021
www.bee-ev.de

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