Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde Windenergie an Land mit Gebotstermin zum 1. August 2023 veröffentlicht. Die BNetzA hatte im Vorfeld das zur Verfügung stehende Volumen auf 1.667 MW reduziert. Obwohl die Ausschreibungsrunde leicht unterzeichnet war, liegt das in 2023 bezuschlagte Volumen bereits jetzt über dem des Gesamtjahres 2022.
„Dass bereits nach acht Monaten schon 4.400 MW bezuschlagt werden konnten, ist ein starkes Zeichen für den Aufwärtstrend, in dem sich die Branche befindet. Bereits jetzt liegt die bezuschlagte Menge mehr als ein Drittel über der Gesamtmenge 2022. Besorgniserregend ist jedoch, dass sich wie in den vorherigen Runden auch die Zuschläge sehr ungleichmäßig auf die Bundesländer verteilen“, so Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands WindEnergie BWE.
Nordrhein-Westfalen (457 MW) liegt mit Abstand an der Spitze bei Zuschlägen wie bei Neugenehmigungen. Es folgen Niedersachsen (343 MW), Schleswig-Holstein (259 MW) und Baden-Württemberg (88 MW). Von insgesamt 1.433 in dieser Runde bezuschlagten MW entfallen allein auf diese vier Länder 1.147 MW. Nur vier Zuschläge über insgesamt 16,6 MW gehen nach Bayern.
Bärbel Heidebroek: „Die weiter deutlich ungleiche Verteilung der Zuschläge auf die Länder ist ein Problem. Dies verschärft die Tendenz, dass einzelne Regionen bei der Produktion von grünem Strom ins Hintertreffen geraten. Da Erneuerbare Energien zunehmend zu einem wichtigen Standortfaktor für Investitionsentscheidungen werden, müssen alle Bundesländer jetzt handeln und den Ausbau vorantreiben.“
Gründe für die Unterzeichnung der Ausschreibungsrunde sieht die BWE-Präsidentin vor allem in starren Vorschriften und unklaren Investitionsbedingungen für die Zukunft: „Wir erleben, dass die Lieferketten weiter unter Stress stehen. Komponenten, wie beispielsweise Transformatoren, haben mittlerweile Regellieferzeiten von zwei Jahren. Dies führt zu Unsicherheiten, ob Fristen gehalten werden können, weshalb Projekte verzögert in Ausschreibungen gehen. Hier kann der Gesetzgeber Pönale- und Umsetzungsfristen flexibilisieren. Gleichzeitig gilt es, Umsetzungssicherheit für Projekte auch mit Blick in die Zukunft zu sichern. Der BWE appelliert daher an die BNetzA, den Höchstwert für die Ausschreibungen im kommenden Jahr mindestens auf dem Niveau von 2023 zu belassen, vor allem aber den Höchstwert frühzeitig zu kommunizieren.“
Ergebnisse der Ausschreibungsrunde
Quelle: BWE e.V., 8.9.2023
www.wind-energie.de
vgl. § 31K BIMSCHG IST WIEDER DA!
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