Um die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien in Deutschland zu erreichen, ist maßgeblich neben der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und der Bereitstellung von Flächen sowie der Ausnutzung aller geeigneten Dächer auch die Förderung von akzeptanz- und teilhabefördernden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund haben der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), das Bündnis Bürgerenergie e.V. und der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. zusammen mit anderen Partnern ein Modell für eine Ausgestaltung des „Energy Sharing“ in Deutschland als weitreichende Umsetzung des entsprechenden EU-Rahmens erarbeitet. Es berücksichtigt die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen.
Energy Sharing ermöglicht es regionalen Stromverbraucher*innen (Privathaushalten, Kommunen und KMUs), sich zu einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenzuschließen und gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen zu betreiben. Dadurch werden Preisentlastungen bei den Bürger*innen mit der unmittelbaren Teilhabe an der Energiewende verknüpft. Zudem werden Anreize für einen dezentralen, zeitgleichen Verbrauch Erneuerbarer Energien generiert. Aus diesen Gründen wurde die nationale Umsetzung des Energy Sharings von der Europäischen Union bereits bis Mitte 2021 gefordert (Art. 22 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie). Die Bundesregierung ist deshalb gefordert, das Energy Sharing umgehend umzusetzen und, ähnlich wie es in anderen Ländern schon geschieht, die bestehenden Potenziale auszuschöpfen.
Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE: „Die Energiewende ist ein demokratisches Teilhabeprojekt. Sie lebt von der Beteiligung vieler lokaler, regionaler und überregionaler Akteure. In der Eigenversorgung wird ein großer Teil der Bevölkerung aufgrund des sehr engen rechtlichen Rahmens jedoch immer noch ausgeschlossen. Damit auch Menschen und Gemeinschaften ohne eigene Immobilien und Flächen die Energiewende mitgestalten und von günstigen Erneuerbaren Energien profitieren können, sollte die Bundesregierung den Vorgaben aus Brüssel folgen und Energy Sharing in Deutschland umfassend ermöglichen. Das würde die Energiewende beschleunigen und die Akzeptanz für den Ausbau stärken.“
Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie: „Wenn die Energiewende in den nächsten Jahren mit der gewünschten Beschleunigung umgesetzt werden soll, dürfen die Menschen nicht nur Beobachter:innen der vielen neuen Wind- und Solarparks bleiben. Sie müssen den Ausbau der Erneuerbaren selbstbestimmt voranbringen und finanziell davon profitieren können. Energy Sharing ermöglicht dies durch günstigere Stromtarife für die beteiligten Mitglieder in der Nähe der Anlagen und kann so zum echten Game Changer werden.“
Dr. Eckhard Ott, Vorsitzender des Vorstandes des DGRV: „Durch die unmittelbare Teilhabe an der Energiewende wird Akzeptanz für erneuerbare Energien geschaffen. Bereits bei der Gründung der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften vor 10 Jahren haben wir die genossenschaftliche Mitgliederversorgung als das wichtigste Ziel für die Energiegenossenschaften herausgestellt und uns seitdem für eine Einführung stark gemacht. Mit dem Energy Sharing könnte dies nun Wirklichkeit werden.“
Quelle: BEE e.V., 27.4.2023
www.bee-ev.de
vgl. LEE NRW BEGRÜSST DIE NEUAUFLAGE DES ENERGIE-FÖRDERPROGRAMMS „PROGRES.NRW – KLIMASCHUTZTECHNIK“
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vgl. GESUCHT Flächen und Projektrechte für Solarparks
auch Standorte für Windenergieanlagen gesucht (Windparks und Einzelstandorte)
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vgl. Koalitionsausschuss bringt wichtige Impulse für Ausbau der Windenergie
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