Das neue Energiesicherungsgesetz (EnSiG) hat das Ziel, die Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern kurzfristig zu erhöhen, um die Energiekrise zu mildern. Anpassungen gibt es auch für die Windenergie. Der Bundesverband WindEnergie BWE zeigt nun in einer Handreichung auf, wie sich die gesetzlichen Möglichkeiten umsetzen lassen.
„Mit den neuen Regelungen im Rahmen des EnSiG können Windenergieanlagen über die Wintermonate hinweg mehr Strom liefern. Dieser Schritt ist wichtig und richtig, um die Folgen der Energiekrise abzumildern“, bewertet Hermann Albers, Präsident des BWE, die Anpassungen.
Konkret wurde im Rahmen des EnSiG im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ein neuer Paragraf § 31k eingeführt. Betreiber*innen können demnach im Hinblick auf die einzuhaltenden nächtlichen Immissionsrichtwerte von den etwaig genehmigten Schallleistungspegeln um maximal 4 Dezibel abweichen. Weiterhin ist laut dem Paragrafen der gänzliche Verzicht auf etwaig in den jeweiligen Genehmigungen bestimmten Schattenabschaltungen möglich. Diese Ausnahmen bedürfen eines Antrags. Voraussetzung ist die zuvor erfolgte Feststellung der Alarmstufe oder der Notfallstufe des Notfallplans Gas des BMWK. Aktuell gilt die Alarmstufe seit 23. Juni 2022. Die Anträge können also seit Verkündung des EnSiG am 13.10.2022 gestellt werden.
Entsprechende Anträge müssen bei den Genehmigungsbehörden für jede einzelne Genehmigung gesondert gestellt werden. Dabei sind die Behörden in der Pflicht, den Eingang des Antrags unverzüglich zu bestätigen. Erfolgt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Behörde, gilt der Antrag als fingiert zugelassen.
Hermann Albers: „Die Betreiber erhalten die Möglichkeit, von Auflagen abzuweichen und mehr Strom für Haushalte, Gewerbe und Industrie bereitzustellen. Mit den Bestimmungen lässt sich in den kommenden Monaten der Beitrag zur Energieversorgung signifikant steigern. Dass dabei das Antragswesen auf eine schnelle Entscheidung ausgerichtet ist, ist sehr positiv zu bewerten. Wir benötigen jede Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien, um die aktuelle fossile Preis- und Versorgungskrise abzufedern. Langfristig braucht es starke Investitionen in den schnellen Ausbau, um künftigen Versorgungskrisen präventiv zu begegnen.“
Der Bundesverband WindEnergie hat die wichtigsten Punkte zum § 31k BImSchG in einem Informationspapier zusammengetragen. Das Papier finden Sie hier.
Quelle: BWE e.V., 25.10.2022
www.wind-energie.de
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