Bereits seit 2021 fordert die EU die Umsetzung von Möglichkeiten zum Energy Sharing. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf angekündigt, bleibt diesen jedoch bislang schuldig. Die Zeit drängt, mahnt BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.
“Trotz des langen zeitlichen Vorlaufs und der ursprünglich von der EU gesetzten Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 haben es die Bundesregierungen bislang versäumt, einen belastbaren Rechtsrahmen für das Energy Sharing vorzulegen. Zwar ist mit dem PV-Paket nun die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung möglich und der neue Gesetzesentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform erleichtert nun die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften, die bereits ein wichtiges Standbein bürgernaher Energieversorgung sind, ein umfassendes Energy Sharing lässt aber weiter auf sich warten. Diese Verzögerung ist für uns unverständlich. Der BEE hat gemeinsam mit dem Bündnis Bürgerenergie, der DGRV und anderen Partnern bereits ein konkretes Modell zur Umsetzung des Energy Sharings vorgelegt. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den schon seit längerem angekündigten Entwurf nun endlich für die Verbändebeteiligung freigibt und dabei unsere sehr konkreten Vorschläge aufgreift. Damit würde die demokratische Teilhabe an der Energiewende gestärkt und gleichzeitig die Akzeptanz für den notwendigen Ausbau erhöht”, kommentiert Simone Peter.
Energy Sharing erlaubt es regionalen Stromverbrauchern – darunter Privathaushalte, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen –, sich zu Bürgerenergiegesellschaften zu formieren und gemeinsam Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu betreiben. Die Gesellschaften können sich dabei aus ihrem erzeugten Strom selbst versorgen. Um dies betriebswirtschaftlich zu gestalten, sei es nötig, die Fortzahlung der Marktprämie für die beteiligten Erneuerbare-Energieanlagen zu sichern. Zudem sollten die zunächst für die beteiligten Gesellschaften entstehenden Mehrkosten mittels einer Energy Sharing-Prämie gedeckt werden. Diese Prämie sollte an die Bürgerenergiegesellschaften je direkt verbrauchter Kilowattstunde gezahlt werden. Entsprechende Modelle gibt es bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten, wie z.B. in Österreich mit seinen Energiegemeinschaften, diese sind auch bereits durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt.
„Energy Sharing führt zu einer finanziellen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, während sie gleichzeitig aktiv an der Energiewende teilnehmen. Sie werden damit also von bloßen Anwohner*innen von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu aktiven Teilhaber*innen. Zudem schafft Energy Sharing Anreize für einen dezentralen Verbrauch von Erneuerbaren Energien und steigert die Akzeptanz für die Energiewende. Unsere Vorschläge zur Umsetzung liegen auf dem Tisch. Es wird Zeit, dass sich die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt, damit Energy Sharing zu einer guten Grundlage für die breite Beteiligung der Menschen im Land werden kann”, so Peter abschließend.
Zum BEE-Positionspapier: Eckpunkte eines Energy-Sharing-Modells
Quelle: BEE e.V., 8.8.2024
www.bee-ev.de
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