Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis zum 30. April 2018 den Betrieb aufnehmen, bleiben unverändert. Sie betragen für kleine Photovoltaikanlagen bis zehn Kilowatt Leistung in der Kategorie der festen Einspeisevergütung 12,20 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten 11,87 Cent und Anlagen bis 100 Kilowatt 10,61 Cent pro Kilowattstunde. Sonstige nicht an oder auf Wohngebäuden oder als Lärmschutzwände installierte Anlagen bis 100 Kilowatt erhalten 8,44 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaikanlagen werden nach den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate (852 Megawatt von Juli bis Dezember 2017), der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Brutto-Zubau mit gut 1.700 Megawatt um rund 800 Megawatt unterhalb des gesetzlich vorgesehenen Ausbaupfads von 2.500 Megawatt.
Bewegt sich der Brutto-Zubau knapp unterhalb des gesetzlichen Ausbaupfads, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein viertel Prozent pro Monat vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Brutto-Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine deutliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die Vergütungssätze ansteigen.
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