Einigung der Koalition auf zusätzliche Auktionen für Solar- und Windenergie werden durch Fortbestand des Photovoltaik-Förderdeckels entwertet / Solarbranche fordert Beseitigung des Solardeckels und dringende Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren
Die im Verlauf des gestrigen Abends erzielte Einigung zwischen den Fraktionsvorsitzenden der Union und SPD zum weiteren Ökostrom-Ausbau ist nach Einschätzung der Solarwirtschaft weitgehend wertlos. Es sei versäumt worden, in diesem Zusammenhang den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fixierten 52 Gigawatt-Förderdeckel für die Solarenergie zu beseitigen, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft. Der Verband fordert schnelle Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren und eine Streichung des Solardeckels, der spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werde.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.: „Die geplanten Sonderauktionen für die Solarenergie werden zur Mogelpackung, wenn der Solardeckel nicht zeitgleich fällt! Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele für einen beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz lassen sich so nicht erreichen!“
Die zusätzlich geplanten Ausschreibungen für große Photovoltaiksysteme in zumeist ebenerdig errichteten Solarparks seien zwar grundsätzlich zu begrüßen, bei einem Fortbestand des Förderdeckels drohe jedoch ein Markteinbruch in mindestens gleicher Größenordnung bei kleineren Solarstromanlagen auf Gebäuden privater und gewerblicher Investoren.
„Ohne eine Beseitigung des Solardeckels wird der erfolgreich eingeschlagene Weg in Richtung eines marktbasierten Photovoltaik-Ausbaus ein abruptes Ende finden, ohne sein Ziel erreicht zu haben. Dies gefährdet tausende Arbeitsplätze und wäre einer zunehmend am Klimaschutz interessierten Öffentlichkeit sicherlich schwer vermittelbar“, kritisiert Körnig.
Hintergrund
Vor allem die Installationszahlen für Solarstromanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern werden ohne gesetzliche Änderungen schon bald drastisch einbrechen, so eine Analyse des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V.. Schuld ist der im Jahr 2012 eingeführte Förderdeckel bei einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt. Solarstromanlagen werden zwar immer preiswerter, noch ist ihr für den Klimaschutz unverzichtbarer Ausbau allerdings für einige Jahre auf eine Flankierung durch Marktprämien aus dem EEG angewiesen.
Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass neue Photovoltaikanlagen nur bis zum Erreichen einer Gesamtkapazität von 52 Gigawatt eine Einspeisevergütung erhalten. Diese Marke wird spätestens im Verlauf des Jahres 2020 erreicht.
Szenarien des Verbands weisen darauf hin, dass der Photovoltaik-Zubau auf Gebäuden von derzeit rund 2.000 Megawatt im Jahr mit Erreichen des Förderdeckels auf wenige hundert Megawatt pro Jahr zusammenschmelzen wird. Auch Regierungsberater warnten bereits im Frühjahr vor einem deutlichen Marktrückgang für den Fall, dass der Deckel nicht beseitigt wird. Die nun von der Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2021 geplanten Sonderausschreibungen großer Solarstromanlagen von jährlich 1 bis 1,6 Gigawatt werden den durch den Solardeckel befürchteten Markteinbruch voraussichtlich nicht kompensieren können. Damit bewirken die Sonderausschreibungen unterm Strich keinen zusätzlichen Ökostrom-Ausbau im Bereich der Solarenergie und drohen ins Leere zu laufen. Die geplante Nichtanrechnung künftiger Solarauktionen auf den Solardeckel sei unzureichend, da der Förderdeckel bereits erreicht wird, bevor aus neu auktionierten Solarparks die erste Kilowattstunde Solarstrom fließt.
Die Systempreise für schlüsselfertige neue Solarstromanlagen sind in den letzten zehn Jahren um 75 Prozent gesunken. Auf Basis eines reinen Marktwertes können Solaranlagen im politisch gewünschten Umfang derzeit aber noch genauso wenig errichtet werden wie Windkraftanlagen.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V. vom 31.10.2018
www.solarwirtschaft.de
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