Einigung zum Energiesammelgesetz bietet noch zu wenig Planungssicherheit

Logo Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.„Nach langer Verzögerung gibt es endlich eine Einigung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonderausschreibungen“, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter. Im Ergebnis bestehe nun zwar für Windenergie an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zumindest bis zum Jahr 2021 eine gewisse Planungssicherheit, aber die mittel- bis langfristige Planung werde weiter herausgeschoben. „Leider wurde die Umsetzung des 65-Prozent-Ziels für Erneuerbare Energien für das Jahr 2030 vertagt, so dass es unklar bleibt, wie die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien konkret aussehen sollen“, kritisiert Peter.

Dabei brauchten die Erneuerbaren Energien wegen der teilweise langen Planungssicherheiten auch Klarheit über das Mengengerüst bis 2030. „Es liegt auf der Hand, dass künstliche Begrenzungen wie der 52-GW-Deckel für die Photovoltaik beseitigt werden müssen, damit das 65%-Ziel erreicht werden kann. Zudem ist ein Erreichen der Klimaschutzziele ohne deutlich höhere Ausbauvolumina der Erneuerbaren Energien undenkbar. Ein unambitionierter Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ökologisch wie ökonomisch nicht verantwortbar“, so Peter.

Ein Teil der Ausschreibungsvolumina soll künftig in sogenannten Innovationsausschreibungen umgesetzt werden. „Diese Innovationsausschreibungen beinhalten keine innovativen Elemente, sondern sind ein Sammelsurium an Detailregelungen, die innovativen Ansätzen eher entgegen stehen“, bemängelt die BEE-Präsidentin. Innovationsausschreibungen ohne Innovationen seien ein Placebo. „Und zur Offshore-Windenergie gibt es entweder keine Verbesserungen oder diese wurden in dem vorliegenden Eckpunktepapier glatt vergessen.“

Grundsätzlich positiv sei zu bewerten, dass es in den Regierungsfraktionen Überlegungen zur Steigerung der Akzeptanz bei der Windenergie gibt. Die Erneuerbare-Energien-Branche wird sich gerne konstruktiv an dem vorgesehenen Prozess beteiligen. Die Arbeitsgruppe muss den Akteuren der Erneuerbaren Energien ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Quelle: BEE e.V., 31.10.2018
www.bee-ev.de

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