Eigenversorgung mit Windenergieanlagen bis 750 KW
Für Interessenten, die ein energieintensives Gewerbe oder eine energieintensive Landwirtschaft betreiben, gibt es die Möglichkeit der Eigenversorgung durch eine eigene Windenergieanlage bis 750 kW Nennleistung und unter 100m Gesamthöhe. Voraussetzung ist eine BImSch-Genehmigung und Errichtung der Anlage an der Hofstelle bzw. am Gewerbe- oder Industriebetrieb sowie der Verbrauch von mindestens 50% der erzeugten Energie (Beispiel: Windenergieanlage produziert 1,6 Mio. kWh p.a., Eigenverbrauch muss bei mindestens 800.000 kWh p.a. liegen).
Windenergieanlagen unter 750 Kilowatt (kW) installierter Leistung sind von der Pflicht zur Ausschreibung grundsätzlich befreit. Sie können entsprechend auch den erzeugten Strom selbst verbrauchen. Ihre Förderhöhe ist zunächst – wie bisher auch – gesetzlich festgeschrieben. Ab 2019 soll sie sich allerdings gemäß § 46b EEG an den Ergebnissen der vorangegangenen Ausschreibungsrunden orientieren.
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