Wir finanzieren über das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Erfolgsgeschichte. Erneuerbare Energien werden immer günstiger und sind damit ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Der Kostenvorteil der Erneuerbaren Energien muss jetzt endlich auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden“, betont Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie. „Die Erneuerbaren-Branche fordert daher schon lange, die Stromsteuer deutlich zu senken und die Industrieprivilegien zur Entlastung der energieintensiven Industrie direkt aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Beides ist möglich, ohne die Beihilfefreiheit des EEG zu gefährden. Jede Maßnahme, die die Koalition ergreifen will, um Bürger und Unternehmen beim Strompreis zu entlasten, muss so ausgestaltet werden, dass die EU nicht erneut zur Mitsprache beim EEG ermuntert und die deutsche Gesetzgebung damit entmündigt wird.“
Kritisch bewerte der BEE daher, dass die Senkung der EEG-Umlage – wie im Klimapakt vorgesehen – durch Einnahmen aus der CO2-Bepreisung erreicht werden solle. Auch der aktuelle CSU-Vorschlag, zehn Milliarden Euro allein für dieses Jahr aus dem Haushaltsüberschuss zu verwenden, um die EEG-Umlage zu senken, sei problematisch. Beides berge die massive Gefahr, dass das EEG als Beihilfe eingestuft werde. „Sobald staatliche Gelder in den EEG-Wälzungsmechanismus fließen, wird das EEG eine Beihilfe und unterliegt den Beihilfeleitlinien der EU-Kommission. Die Bundesregierung droht so wiederholt ihre Hoheit über dieses entscheidende Instrument zu verlieren“, warnt Peter.
Dies sei umso brisanter vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission bereits das EEG 2012 als Beihilfe eingestuft hatte und ein jahrelanges Tauziehen mit erheblicher Rechtsunsicherheit für die gesamte Energiewirtschaft folgte. Diese sei erst im Frühjahr 2019 mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass das EEG 2012 keine Beihilfe sei, beendet worden.
„Die Beihilfefreiheit ist ein hohes Gut. Ein Weg, die EEG-Umlage abzusenken, ohne das EEG-Konto mit staatlichen Mitteln zu infizieren, wäre die Verlagerung der Industrieprivilegien in den Bundeshaushalt. Dies würde das EEG-Konto alleine um rund fünf Milliarden Euro entlasten, ohne dass auch nur ein Euro staatlicher Mittel in das EEG-Konto fließen müsste. Würde die CO2-Bepreisung im Stromsektor verbessert, ergäben sich weitere kostensenkende Effekte bei den Erneuerbaren“, so Peter abschließend.
Quelle: BEE e.V., 3.3.2020
www.bee-ev.de
vgl. EuGH bestätigt: EEG keine staatliche Beihilfe
s. EEG: Klage der Bundesregierung gegen EU-Beihilfeverfahren um Industrierabatte
vgl. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist keine Beihilfe
s. Mögliches Beihilfeverfahren gegen Deutschland wegen EEG-Umlagebefreiungen
vgl. Das große Bild einer Europäischen Energiewende 2030
s. Netzvorrang der Erneuerbaren bedroht #erneuerbarejetzterstrecht