Die EEG-Umlage für das Jahr 2017 liegt nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber bei 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Die weiter gefallenen Börsenstrompreise sind zwar einerseits eine wesentliche Ursache für den Anstieg der EEG-Umlage. Andererseits senken sie im gleichen Zug die Einkaufspreise für die Stromvertriebe. „Die gesunkenen Börsenstrompreise sollten an die Stromkunden weitergegeben werden“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE).
Erneut steigen die Kosten für die Befreiungen für die energieintensive Industrie an. Die Belastungen für das EEG-Konto belaufen sich 2017 auf über fünf Milliarden Euro. Der BEE hat bereits bei Bekanntgabe der eigenen Prognose für die EEG-Umlage 2017 vorgeschlagen, die Industrieprivilegien der Besonderen Ausgleichsregelung über den Bundeshaushalt zu finanzieren. „Die Subventionierung der stromintensiven Industrie ist nicht Aufgabe der Haushaltsstromkunden und des Mittelstandes; sie sollte deshalb über den Bundesetat finanziert werden“, so Falk.
Zusätzlich plädiert der BEE für systemische Korrekturen der Umlagen und Abgaben im Strombereich. „Wird eine CO2-Bepreisung eingeführt, stabilisiert das die Börsenstrompreise. Wird im gleichen Zug, wie vom BEE vorgeschlagen, die Stromsteuer abgeschafft, führt das zu sinkenden Preisen“, bekräftigt Falk.
Der BEE hatte am vergangenen Freitag die EEG-Umlage für 2017 mit 6,83 Cent pro Kilowattstunde prognostiziert.
Weitere Informationen:
BEE-Positionspapier zur Senkung der EEG-Umlage
BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage 2017
BEE-Positionspapier zur Reduktion der starren fossilen Restlast
Entwicklung der Summe aus EEG-Umlage und Großhandelspreis
Umfang der EEG-Umlage-Befreiung: Anstieg der Industrieprivilegien
Eingepreiste und nicht eingepreiste Umweltschäden der Braunkohleverstromung
Quelle: BEE e.V., 14.10.2016
www.bee-ev.de