Nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber und Festlegung der Bundesnetzagentur beträgt die EEG-Umlage im kommenden Jahr 6,354 Cent pro Kilowattstunde. „Trotz leicht steigender EEG-Umlage sollte der Strompreis 2016 sinken; dank gefallener Börsenstrompreise ist dieser Spielraum vorhanden“, kommentiert Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) am Tag der Bekanntgabe der Umlage durch die Netzbetreiber und bekräftigt: „Die fallenden Börsenstrompreise müssen an die Stromkunden weiter gegeben werden.“ Nach Berechnungen des BEE könnte ein Drei-Personen-Haushalt (mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden) um 8,40 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer im nächsten Jahr entlastet werden.
Dies sei möglich, da die seit Jahren fallenden Preise an den Großhandelsmärkten nun auch in den mehrjährigen Vertriebskalkulationen der Stromversorger angekommen sind. Fallende Börsenstrompreise erhöhen einerseits die EEG-Umlage, andererseits verbilligen sie den Einkaufspreis der Vertriebe und ermöglichen daher Preissenkungen.
Dabei ist die EEG-Umlage innerhalb von zwei Jahren (2014-2016) insgesamt lediglich um 1,8 Prozent angestiegen. Die Börsenstrompreise am Spotmarkt hingegen sind in diesem Zeitraum um 18% und die Preise am Terminmarkt um 25% gefallen.
Häufig übersehen werden die Folgen einer zu langsamen Energiewende, u.a. bei der Klimaüberhitzung, beim giftigen Quecksilberausstoß von Kohlekraftwerken sowie beim zusätzlichen Atommüll. Hinzu kommen höhere Trinkwasserkosten. Wie der Tagsspiegel heute berichtet, soll die durch den Tagebau in der Lausitz ausgelöste Sulfatbelastung den Berliner Bürgern das Trinkwasser um bis zu 30 Prozent verteuern. Bei einem Drei-Personen-Haushalt macht das bis zu 66 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr aus.
Download: Infografik Entwicklung der Summe aus EEG-Umlage und Börsenstrompreis
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. , 15.10.2015
www.bee-ev.de
dazu auch: Jetzt aktiv werden: Anbieter wechseln