EEG-Eckpunktepapier vom BMWi aktualisiert

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, hat ein Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) »zum Erhalt der Akteursvielfalt bei der Umstellung der Förderung für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen« vorgestellt. Durch den Systemwechsel sollten »die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt und der künftige Ausbau planvoll gestaltet werden«. Zugleich solle die Akteursvielfalt in der erneuerbare Energien-Branche erhalten bleiben. Das Konzept sehe vor, dass »bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen« könnten, heißt es in einer Mitteilung. Dies betrifft insbesondere Ausschreibungen für Windkraftanlagen. Die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften würden gesenkt und »im Gegensatz zu den anderen – häufig größeren – Akteuren bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben«.

Für Photovoltaik orientiert sich das jetzt veröffentlichte neue Eckpunktepapier im Wesentlich an den bereits bekannten Inhalten und somit an den Pilot-Ausschreibungen, wie sie seit Anfang 2015 für Freiflächenanlagen durchgeführt werden. Ausgeschrieben wird demnach die Förderung für alle Solarstromanlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt. Gebote sind möglich für Freiflächenanlagen, Photovoltaikanlagen auf Gebäuden sowie auf sonstigen baulichen Anlagen wie zum Beispiel Deponien, ferner – wie bisher – Anlagen auf Seitenrandstreifen (110 Meter entlang Autobahnen und Schienenwegen), Konversionsflächen, auf versiegelten Flächen, auf höchstens zehn Ackerflächen pro Jahr in benachteiligten Gebieten und auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zudem bleibt es bei der Maximalgröße von zehn Megawatt pro Anlage. Es ändern sich allerdings die Gebotstermine ab 2018 auf den 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober.

Ziel sei es weiterhin, das Gesetzgebungsverfahren bis zur Sommerpause 2016 abzuschließen.

Quelle: Photon, 15.2.2016
www.photon.de

s. dazu PM LEE e.V.: Keine Ausschreibungspflicht für Bürgerwindprojekte im neuen EEG!