EEG 2021: Verzagt und vertagt

Bundesverband Solarwirtschaft

Bundesverband Solarwirtschaft kritisiert jüngste Einigung zum EEG 2021 als Sammlung „klimapolitisch vollkommen unzureichender und unausgegorener Formelkompromisse“ – Wenige Marktbremsen werden gelockert, gravierende neue geschaffen – Solarwirtschaft fordert dringend weitere Nachbesserungen am Gesetzesentwurf

In einer ersten Reaktion bezeichnete die Solarwirtschaft die zwischen den Verhandlungspartnern der Koalition erzielte Einigung zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) als „klimapolitisch vollkommen unzureichende und unausgegorene Formelkompromisse“. Die Einigung würde zwar einzelne Marktbremsen ein wenig lockern, sie schaffe aber neue Marktbarrieren und greife in den Vertrauensschutz der Unternehmer ein.

Insbesondere im wichtigen Photovoltaik-Marktsegment großer gewerblicher PV-Anlagen befürchtet der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) im kommenden Jahr weiterhin einen deutlichen Marktrückgang. Dort seien weiterhin erhebliche Einschnitte gegenüber der aktuell gültigen Gesetzesregelung vorgesehen.

„Die Bundesregierung muss dringend nachbessern, ansonsten steuern wir weiterhin in hohem Tempo auf eine Klimaschutz- und Stromerzeugungslücke. Die Kompromissvorlage ist viel zu verzagt, gleichzeitig werden zu viele wichtige Punkte vertagt. Unzumutbar sind die geplanten Einschränkungen bei der Förderung neuer größerer Solardächer“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft.

Ein große Marktbremse seien jüngste Pläne, Projektierern größerer Solardächer (Leistungsklasse > 300 Kilowattpeak) nur noch dann eine Marktprämie für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zu gewähren, wenn diese zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. Zwar solle es für Betreiber bis zu einer Leistungsobergrenze von 750 kWp nun die Alternative geben, maximal 50 Prozent der Sonnenstromernte ohne Auktionsteilnahme vergütet zu bekommen. Für viele Betreiber von Lagerhallen mit geringen Stromverbräuchen käme dies aber einer Halbierung der Förderung gleich. Eine Auktionsteilnahme kommt für die Mehrzahl von ihnen nicht in Betracht.

Unbenommen von dieser Kritik sei zudem eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren bei einem derartig umfassenden Systemwechsel dringend notwendig. Andernfalls werden zahlreiche in der Planung befindliche Projekte platzen, was Solarunternehmen in den Ruin treiben kann“, so Körnig. Der BSW fordert den Bundestag auf, den Gesetzesentwurf dringend nachzubessern, um erheblichen Schaden von der Solarwirtschaft abzuwenden.

Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Körnig die dem Vernehmen nach geplante Anhebung der EEG-Umlagebefreiung für selbst verbrauchten Solarstrom von 10 auf 30 Megawattstunden. Nicht vermittelbar bleibe jedoch, dass höhere solare Eigenverbräuche weiterhin mit der anteiligen EEG-Umlage belastet werden.

Der BSW begrüßte, dass Betreiber von Bestandsanlagen mit einer Leitung bis 7 kWp anders als vom Bundeswirtschaftsministerium zunächst geplant weiterhin vom Einbau kostentreibender intelligenter Messeinrichtungen befreit bleiben sollen. „Gemeinsam mit der EEG-Umlagebefreiung für kleine Solaranlagen ist das ein gutes Signal für Solarpioniere.“

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 14.12.2020
www.solarwirtschaft.de 

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