EEG 2021: Mit Korrekturen eine Basis für Re-Start der Energiewende

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Noch bevor sich der Bundestag am 30.10.2020 und der Bundesrat am 6.11.2020 in ersten Lesungen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes befassen wird, hat der BWE eine umfassende Stellungnahme abgegeben.

„Wir legen jetzt unsere Einschätzung zum Entwurf vor, machen konkrete Änderungsvorschläge und weisen darauf hin, wo es Leerstellen gibt und wo Regelungen außerhalb des EEG zu treffen wären. Wir wollen mit unserer Stellungnahme einen Beitrag leisten, dass der Gesetzentwurf so nachgesteuert wird, dass er die Basis für den Re-Start der Energiewende darstellen kann“, machte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie deutlich.

„Das parlamentarische Verfahren beginnt jetzt. Wir stellen den Abgeordneten im Bundestag und den Verantwortlichen in den Bundesländern zu diesem frühen Zeitpunkt unsere Stellungnahme zur Verfügung. Wichtig ist, dass vor allem die Widersprüche im Gesetzentwurf aufgelöst werden:

  • Die Aufnahme von genauen Ausbauzielen und Strommengenzielen ist gut. Nur basieren diese im Gesetzentwurf auf zu niedrig angenommenen Stromverbrauchsannahmen. Wenn die Annahmen nicht stimmen, droht eine Stromlücke. Dies steht den Zielen der Energiewende entgehen.
  • Die Neuregelung des Paragraf 51 kann zur Blockade für den Ausbau der Erneuerbaren führen. Welcher Mechanismus bei negativen Spotmarktpreisen greifen kann, muss im Rahmen der Reform des Strommarktdesigns geklärt werden. Deshalb muss Paragraf 51 aus dem EEG ausgegliedert werden.
  • Weiterbetrieb braucht angesichts der COVID-19-Verwerfungen am Strommarkt eine Flankierung, um die Brücke zum Repowering zu bauen. Darauf hat der BWE in seinem Maßnahmenplan hingewiesen.
  • Tatsächliche Beteiligung der Menschen bildet das Fundament der Energiewende. Bürgerenergie braucht deshalb eine Flankierung. Dafür hat der BWE im Aktionsplan Teilhabe und mit dem Vorschlag zur Stärkung der regionalen wirtschaftlichen Effekte von WEA (RegWirG) konkrete Vorschläge gemacht, die der Gesetzgeber noch aufgreifen sollte.

Wir brauchen mit dem EEG einen mutigen Schritt nach vorn. Die Energiewende braucht neuen Schwung. Der Ausstieg aus Atom und Kohle erfordert den beschleunigten Zubau des Leistungsträgers Wind. Erneuerbare Energie wird zum alles entscheidenden Standortfaktor für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Wir wollen, dass Deutschland in seine starke wirtschaftliche Rolle zurückfindet und die treibhausneutrale Energiewirtschaft beschleunigt umsetzt“, so Hermann Albers.

Die Stellungnahme des BWE finden Sie hier.

Quelle: BWE e.V., 21.10.2020
www.wind-energie.de

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