Das Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13. Oktober 2016 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (EEG 2014), welches als EEG 2017 am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.
Artikel 2 erlässt zudem das neue Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz – WindSeeG).
Artikel 25 Absatz 2 regelt das zeitgleiche Außerkrafttreten der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) sowie der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV).
Aktuell wird das EEG 2017 insbesondere hinsichtlich der EEG-Umlage bei Eigenversorgungen und Verweisungsfehlern überarbeitet (Gesetzgebungsmaterialien der Ersten Änderung des EEG 2017 ).
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- zu den Gesetzgebungsmaterialien der Urfassung des EEG 2017,
- zu den Gesetzgebungsmaterialien der Ersten Änderung des EEG 2017.
Quelle: Clearingstelle EEG, 18.10.2016
www.clearingstelle-eeg.de
s. EEG-Novelle 2017: Verpasste Chancen