Die Clearingstelle EEG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des EEG und macht diese auch allgemein zugänglich. Diese Fassung des Gesetzestextes unterscheidet sich in den folgenden Punkten von den Dokumenten, die Sie z.B. unter EEG 2017 – Übersicht herunterladen können:
- Aktualität – Nach Änderungen des EEG werden diese so schnell wie möglich eingepflegt.
- Interne Verlinkung – Wird innerhalb eines Paragraphen auf einen anderen verwiesen, ist der Verweis anklickbar und führt direkt zu dem Paragraphen, dem Absatz, der Nummer oder dem Buchstaben, auf den verwiesen wird.
- Externe Verlinkung – Wird auf ein anderes Gesetz verwiesen, führt – so irgend möglich – ein Link von der Verweisstelle zu einem Dokument im Internet, das entweder den Paragraphen wiedergibt, auf den verwiesen wird, oder das Gesetz, auf welches verwiesen wird.
- Satznummerierung – Enthält ein Absatz mehrere Sätze, sind diese jeweils mit einer Satznummer versehen.
- Lesbarkeit – das Dokument wird – wie alle Dokumente der Clearingstelle EEG – in lesefreundlicher 12-Punkt-Serifenschrift mit dem Textsatzsystem LaTeX im Format DIN A4 gesetzt.
- Verfügbarkeit – Das Dokument ist durchsuchbar und Passagen lassen sich herauskopieren.
- Verlinktes Inhaltsverzeichnis – Sie können per Mausklick direkt vom Inhaltsverzeichnis zum gesuchten Paragraphen springen.
- PDF-Lesezeichen – Kann Ihr PDF-Betrachter die in Dokumenten eingebetteten PDF-Lesezeichen darstellen, können Sie diese anklicken, um direkt zum gewünschten Paragraphen zu gelangen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG um kein amtliches Dokument handelt. Zwar wurde bei der Erstellung höchste Sorgfalt aufgewendet, doch kann für die Richtigkeit keinerlei Haftung übernommen werden.
Link zur Arbeitsausgabe des EEG 2017
Quelle: Clearingstelle EEG, 20.02.2017
www.clearingstelle-eeg.de
vgl. Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten