Dreiklang für Aufschwung erforderlich: Ziele, Flächen, Genehmigungen

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Die erwartungsgemäß deutlich unterzeichnete Ausschreibung Wind an Land am 1.2. wertet der Bundesverband WindEnergie als erneuten Beleg dafür, dass es für die notwendige Beschleunigung des Zubaus der Windenergie einen konstruktiven Dreiklang braucht.

„Notwendig sind ambitionierte und langfristige Ziele. Ziele, die auf ehrlichen Annahmen zum Strombedarf fußen, sind dann die Leitschnur auf der die Flächenbereitstellung in Ländern und Kommunen aufsetzen kann. Dabei ist die verbindliche Beteiligung aller Bundesländer erforderlich. Niemand darf sich wegducken. Zwei Prozent der Fläche in jedem Bundesland sind für die Windenergie realisierbar. Diese Flächenkulisse ist eine Mindestgröße. Und Drittens ist es erforderlich die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen. Hier geht es um die komplexen Fragen im Natur- und Artenschutzrecht, im Baurecht, im Planungs- und Genehmigungsrecht die nicht länger geschoben werden dürfen. Und schließlich ist eine Repoweringstrategie erforderlich, um den Anlagenpark durchgehend zu modernisieren.

Für viele dieser Themen liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, die umgesetzt werden können. Dies kann die Koalition mit der Rückendeckung des gestrigen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts noch in dieser Legislatur tun. Wir können nicht warten. Die Menschen wollen nicht warten. Erfolgreicher Klimaschutz braucht die Windenergie“, so Hermann Albers Präsident Bundesverband WindEnergie.

Die Bundesnetzagentur hatte nach der gestern erfolgten Genehmigung des EEG2021 durch die EU-Kommission heute die Zuschläge in der 1. Ausschreibung Wind an Land im laufenden Jahr erteilt. Von 1.500 MW ausgeschriebener Menge wurden lediglich 691 MW bezuschlagt. Für die Ausschreibung am 1.5. hat die Bundesnetzagentur das ausgeschriebene Volumen auf 1.243 MW gekürzt und dies mit der Zahl der Genehmigungen begründet. Am 1.9. werden weitere 1.500 MW ausgeschrieben.

Quelle: BWE e.V., 30.4.2021
www.wind-energie.de

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