„DIE 1.000-METER-ABSTANDSREGELUNG MUSS GESTRICHEN WERDEN!“

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Der Landtag debattiert am Mittwoch, 23. März, einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis ´90/Die Grünen den pauschalen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnsiedlungen ersatzlos zu streichen. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW begrüßt diesen Antrag voll und ganz.

Warum, erklärt Christian Mildenberger, Geschäftsfrüher des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW), mit folgendem Statement:

„Dieser Antrag ist nicht nur überfällig, sondern auch ein wichtiges energiepolitisches Signal in diesen Tagen. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine hat uns allen die hohe Importabhängigkeit der deutschen Energieversorgung von Kohle, Gas und Uran vor Augen geführt. Die Lösung ist ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energien im eigenen Land.

Um diese Freiheits- und Friedensenergien wirklich im hohen Maße nutzen zu können, müssen sie von allen bürokratischen und regulatorischen Hemmnissen entfesselt werden. Dazu zählt auf jeden Fall auch die pauschale 1.000-Meter-Abstandsregelung für die Windenergie in NRW, der gestrichen werden muss. Diese unsachgemäße Vorgabe hat mit dazu geführt, dass der landesweite Windkraftausbau bei jährlich rund 300 Megawatt stagniert. Diese Leistung muss mindestens verdreifacht werden, wenn die Landesregierung ihre eigenen Ziele der Energieversorgungsstrategie bis zum Jahr 2030 erreichen will.

Mit Streichung des 1.000-Meter-Abstandes über die sogenannte Länderöffnungsklausel im Bundesbaugesetz besteht im Übrigen nicht die Gefahr, dass neue Windenergieanlagen vor jede Haustür gebaut werden können. Es gelten die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes, mit denen präzise Abstände zur Wohnbebauung je nach Anlagentyp und Topografie geregelt werden. Die pauschale Mindestabstandsregelung in NRW hingegen beschneidet ohne Not Windpotenziale und schafft zusätzliche Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen.“

Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e. V. (LEE NRW) vom 23.3.2022
www.lee-nrw.de

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