Deutlich mehr Windenergieprojekte durch Belange der Flugsicherung und des Wetterradars blockiert

Massiver Anstieg der Probleme mit Drehfunkfeuern und des Wetterradars. Gute Lösungen bei militärischem Radar. Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) hat unter seinen Mitgliedern nach 2013 zum zweiten Mal eine Umfrage zu Konflikten mit Radaranlagen der militärischen und zivilen Luftraumüberwachung und des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vorgelegt. Die Zahlen belegen einen deutlichen Anstieg der Konflikte mit der Deutschen Flugsicherung und dem Deutschen Wetterdienst, die auf pauschal angehobene Schutzradien zurückzuführen ist.

Im Jahr 2015 sind insgesamt 1.422 geplante Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 4.120 MW von Problemen mit zivilen und militärischen Navigations- und Radaranlagen betroffen. Dabei handelt es sich um 247 Windenergieprojekte. Zwei Jahre zuvor waren insgesamt 208 Projekte mit einer installierten Leistung von 3.345 MW betroffen. (Aussagen zur Anlagenanzahl wurden bei der ersten Befragung nicht erhoben.) Im Schwerpunkt sind Projekte in Brandenburg, Niedersachsen und Hessen betroffen. Eine deutliche Zunahme blockierter Projekte gibt es im Bereich Drehfunkfeuer VOR und DVOR (+36%) und beim Wetterradar (+51%).„In Sachen Wetterradar hatte das Verwaltungsgericht Trier im März 2015 (6 K 869/14.TR) bereits festgestellt, dass sich vermutete Indifferenzen durch Software-Lösungen in den Anlagen des Deutschen Wetterdienstes vermeiden lassen und eine präzise Vorhersage von Wetterereignissen so auch im weiteren Umfeld von Windkraftanlagen möglich bleibt. Beim Luftverteidigungsradar erleben wir seit Jahren eine nach vorn gerichtete positive Diskussion mit der Bundeswehr. Hier werden im Einzelfall Lösungen gefunden. Die Zahl der noch in der Diskussion befindlichen Projekte geht um 48 Prozent zurück.

Anders stellt es sich seit der willkürlichen Ausweitung der Schutzradien auf 15 Kilometern um die Anlagen der Deutsche Flugsicherung bei den Drehfunkfeuern dar. In verschiedenen Gutachten wurden die Berechnungsmethode der Deutschen Flugsicherung (DFS) und die Kontrollfunktion des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) inzwischen als unzureichend, nicht transparent und aufgrund der neuen Erkenntnisse als nicht anwendbar bemängelt Im Fall des Drehfunkfeuers Michaelsdorf wurde in zwei Gutachten dargelegt, dass Windenergieanlagen außerhalb eines 3km-Radius zu keinerlei relevanten Störungen am Drehfunkfeuer führen. Eine Bereitschaft der DFS und des BAF, die eigene Verfahrens- und Berechnungsmethode offenzulegen und ggf. zu ändern, ist nicht erkennbar.

Das Bundesverkehrsministerium hatte nach Beschlüssen der Umweltministerkonferenz und der Verkehrsministerkonferenz gegenüber den Bundesländern bereits 2013 zugesagt, eine Lösung zu erarbeiten. Passiert ist bisher nichts. Nach wie vor werden Investoren auf den Gerichtsweg gezwungen, was Projekte insgesamt stoppt oder deutlich verzögert“, kritisierte Hermann Albers.

„Die gesamte Bundesregierung sollte die Energiewende mittragen und unterstützen. Daher appellieren wir an den verantwortlichen Bundesverkehrsminister den gordischen Knoten zu durchschlagen und sich ein Beispiel am Bundesverteidigungsministerium zu nehmen. Konflikte lassen sich vermeiden und lösen! Dafür braucht es eine aktiv positive Moderation durch den Minister“, forderte Hermann Albers.

Ergebnisse 2. Radarumfrage

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V., 7.9.2015
www.wind-energie.de

vgl. Wenig genutzte Drehfunkfeuer (VOR und DVOR) behindern Ausbau der Windenergie