Erste Photovoltaik-Sonderauktion endet mit Überzeichnung trotz Verdreifachung des Auktionsvolumens in Q1 2019 gegenüber Vorjahr – Solarwirtschaft: Flächenbeschränkungen für Solarparks jetzt lockern!
Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der ersten Sonderausschreibung für große Solarstromanlagen bekannt gegeben. Demnach war die ausgeschriebene Menge von 500 Megawatt trotz der kurzen Vorlaufzeit deutlich überzeichnet. Insgesamt gingen Angebote mit einem Gesamtvolumen von rund 869 MW ein.
„Die Solarbranche hat sich quasi aus dem Stand auf das größere Zubauvolumen eingestellt und steht bereit, eine deutlich größere Verantwortung für die Energiewende zu übernehmen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Dies belege das Ergebnis der ersten Sonderausschreibung aus dem zum Jahreswechsel verabschiedeten Energiesammelgesetz. Zusammen mit einer bereits im Februar erfolgten Ausschreibung wurde im 1. Quartal 2019 mehr als die dreifache Solarpark-Kapazität gegenüber dem Vorjahreszeitraum ausgeschrieben.
Der Branchenverband erwartet, dass die Wettbewerbsintensität bei künftigen Auktionsrunden weiter zunehmen wird. Eine entsprechende Projektpipeline befinde sich in der Solarbranche im Aufbau.
Erschwert und unnötig verteuert werde die Photovoltaik nach Verbandseinschätzung allerdings durch eine unangemessen starke gesetzliche Einschränkung möglicher Standorte für Solarkraftwerke. Eine Öffnung der Flächenkulisse durch die Bundesregierung sei unter Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes geboten. Zurückliegende Auktionen haben gezeigt, dass neue Photovoltaikanlagen bei hinreichender Flächenverfügbarkeit noch preiswerter sauberen Strom erzeugen können. „Die aktuellen Standort-Beschränkungen sind ein Korsett und nicht mehr zeitgemäß“, so Körnig.
Zur Umsetzung der Klimaschutzziele sei darüber hinaus auch die deutlich stärkere Nutzung von Dach- und Fassadenflächen für die Solarstromerzeugung notwendig (Anlagenklasse bis 0,75 Megawatt). Die gesetzlich fixierten Ausbauziele lägen hier mit lediglich 1,9 Gigawatt im Jahr bei einem Bruchteil des Erforderlichen. Im Einklang mit 15 weiteren Bundesverbänden aus den Bereichen Mittelstand, Umwelt- und Verbraucherschutz fordert der BSW zudem eine schnelle Streichung des für kleinere und mittelgroße Solarstromanlagen geltenden Förderdeckels im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), der bereits im Verlauf des Jahres 2020 erreicht werde. Umfragen belegten regelmäßig, dass Solarenergie die höchsten Akzeptanzwerte aller Stromerzeugungsformen in der Bevölkerung aufweise. Nach BSW-Einschätzung ist zur Umsetzung der Klimaziele eine Verdrei- bis Vervierfachung des jährlichen Photovoltaikzubaus in Deutschland auf rund 10 Gigawatt im Jahr erforderlich, der in etwa hälftig auf Gebäuden und Freiflächen zu errichten ist.
Hintergrund
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag Sonderausschreibungen für die Windkraft und die Photovoltaik mit einem Volumen von jeweils 4 GW verteilt auf zwei Jahre in Aussicht gestellt. Die Sonderausschreibungen wurden am 30.11.2018 als Teil des Energiesammelgesetzes vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Beschlossen wurde, das Volumen von 4 GW auf die Jahre 2019 bis 2021 zu verteilen. Das Gesetz ist am 21.12.2018 in Kraft getreten. Bereits am 11.1.2019 hat die Bundesnetzagentur die Sonderausschreibung bekannt gegeben. Die Auktion endete am 1.3.2019.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 28.03.2019
www.solarwirtschaft.de
vgl. Solarausschreibung mit Geboten für rund 870 Megawatt deutlich überzeichnet
vgl.Jüngste Ausschreibungsrunde endet mit leicht gestiegenen Zuschlagspreisen
s. Bundesnetzagentur startet nächste Runde der Solarausschreibungen mit 182 Megawatt
auch EcofinConcept plant 8 MWp Solarpark ohne Förderung
vgl. Photovoltaikzubau in Deutschland betrug im Februar 418 Megawatt
s. Einspeisevergütung für neue Anlagen bleibt bis Ende April unverändert
vgl. Photovoltaik-Zubau in Deutschland steigt 2017 auf 1750 Megawatt