Solarwirtschaft begrüßt geplante Verschärfung des Klimaschutzgesetzes – Umsetzung erfordere noch vor der Bundestagswahl zusätzlich ein konsequentes Heraufsetzen der Ökostrom-Ausbauziele im Erneuerbare-Energien-Gesetz – dieses war von der Bundesregierung eigentlich bereits bis Ende März zugesagt worden
Die gestrigen Beschlüsse des CDU-Präsidiums für eine Verschärfung des Klimaschutzes werden von der Solarwirtschaft begrüßt. Sie müssten jedoch zeitnah konkretisiert und um zentrale Treiber einer dringend notwendigen Solarisierung der Energieversorgung ergänzt werden, mahnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW).
Dazu erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Es ist gut, dass die Regierungskoalition das Klimaschutzgesetz nach dem Richterspruch in Karlsruhe nun schnell nachbessern will. Die Verschärfung der Treibhausgas-Minderungsziele wäre jedoch weitgehend wertlos, wenn nicht gleichzeitig die viel zu niedrigen Ausbauziele für Erneuerbare Energien endlich an die Pariser Klimaziele angepasst werden. Jetzt kommt es vor allem darauf an, mittels der richtigen konkreten Maßnahmen einen Solarturbo im Strom- und Wärmesektor zu zünden.“ Eine Nachbesserung der EE-Ausbauziele im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde von den Regierungsfraktionen eigentlich bereits bis März in Aussicht gestellt. „Bei entsprechendem politischen Willen ließe sich dies mit wenigen Federstrichen nachholen“, so Körnig.
Das Photovoltaik-Ausbautempo müsse dafür bereits in den kommenden drei Jahren verdrei- bis vervierfacht werden, mahnen Wissenschaftler und Marktforscher. Notwendig sei dies nicht zuletzt, um eine Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem Atom- und Kohleausstieg oder eine Emissionsverlagerung ins Ausland zu vermeiden. Entsprechend fordert der BSW, das Ende letzten Jahres von der Bundesregierung verabschiedete Photovoltaik-Installationsziel für das Jahr 2030 in Höhe von lediglich 100 Gigawatt mindestens zu verdoppeln bzw. dieses bereits in der kommenden Legislaturperiode zu erreichen.
„Konkrete Aussagen dazu fehlen bislang leider im gestern angekündigten ,Sonnen-Paket´ des CDU-Präsidiums. Die in Aussicht gestellten Steuererleichterungen, eine Reform des Emissionshandels, Bürokratieabbau und Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden können unter Umständen sinnvoll flankieren. Das vorrangig notwendige Heraufsetzen der PV-Ausbauziele im EEG auf jährlich durchschnittlich mindestens 15 Gigawatt in den 20´er Jahren können sie keinesfalls ersetzen“, so Körnig. Er mahnt, darüber hinaus auch die Investitionsbedingungen in stationäre Solarstromspeicher noch deutlich zu verbessern. Ihre Kapazität müsse bis zum Ende des Jahrzehnts mindestens verzehnfacht werden, um eine bedarfsgerechte Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien sicherzustellen.
Im Wärmesektor nicht länger fehlen dürfe nach Einschätzung der Solarwirtschaft neben einem Nachschärfen der erst zu Jahresbeginn eingeführten CO2-Mindestpreise insbesondere die Einführung von EE-Mindeststandards im Falle der Heizungssanierung und bei der Fernwärme. Auch hier hofft der BSW auf Nachbesserungen bei den Plänen der Union innerhalb der kommenden Tage. Immer wieder verweist der BSW dabei schließlich auf die großen Chancen für Wirtschaft und Beschäftigung, die mit einer konsequenten Solarisierung des Strom-, Wärme- und Mobilitätssektors verbunden sind.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 4.5.2021
www.solarwirtschaft.de
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