BWE Stellungnahme zum Genehmigungsbeschleunigungsgesetz

Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) hat am 26. April 2023 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes abgegeben. Der Entwurf weist zahlreiche Lücken auf und muss dringend überarbeitet werden.

Mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz setzt die Bundesregierung die Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes um. 

Eine deutliche Leerstelle sieht der BWE beim Thema Transport. Für eine Windenergieanlage sind rund 15 Groß- und Schwerlasttransporte nötig. Für 551 WEA im Jahr 2022 waren somit 8.265 Transportgenehmigungen erforderlich. „In Zukunft müssen 2.000 Anlagen pro Jahr errichtet werden. Das entspricht über 30.000 Transportgenehmigungen”, so Hermann Albers, Präsident des BWE. „Mit der derzeitigen Genehmigungsdauer von sechs Wochen und mehr ist das nicht zu schaffen. Die Bundesregierung muss diese Lücke im Entwurf schließen und die Behörden in die Lage versetzen, die wachsende Zahl an Anträgen zügig zu bearbeiten.” Der BWE hat in der Vergangenheit zahlreiche Vorschläge vorgelegt, wie diese Situation verbessert werden kann. 

Im Luftverkehrsgesetz sollte klargestellt werden, dass nur die Genehmigungsbehörde das Verfahren führt und deshalb auch nur sie die Fristen verlängern und im Falle rechtswidriger Verweigerung der Luftfahrtbehörde die Zustimmung ersetzen darf. „Laut dem Entwurf kann die zuständige Luftfahrtbehörde eine Verlängerung der Frist zur Zustimmung herbeiführen. Damit würde der Bock zum Gärtner gemacht, denn die Behörde könnte ihre eigenen Fristen selbst verlängern”, so Albers. Im Bundesfernstraßengesetz fehlt die Festlegung verbindlicher Anforderungen für die Prüfung der Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Straßenverkehrs durch Windenergieanlagen und die ausreichende Sicherung der Erschließungszuwegung. 

Eine weitere Lücke besteht nach erster Durchsicht des Referentenentwurfs bei der Berücksichtigung des Modernisierungspakets, das der Koalitionsausschuss am 28.03. beschlossen bzw. angekündigt hat. Die dort aufgenommenen Erleichterungen für die Errichtung von Windenergieanlagen entlang von Bahnschienen finden sich nicht im vorliegenden Entwurf wieder. Damit „an Bundesstraßen mehr Windkraftanlagen errichtet werden können” – wie es angekündigt wurde – bedarf es somit weiterer Anpassungen.  „Die Bundesregierung sollte gründlich prüfen, welche Maßnahmen sie an anderen Stellen schon beschlossen hat und den Entwurf entsprechend anpassen”, fordert Albers.

Zur BWE-Stellungnahme

Quelle: BWE e.V., 28.4.2023
www.wind-energie.de

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