In der letzten Minute waren noch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes zahlreiche Änderungen in den Entwurf für das EEG 2021 eingeflossen, die sich als hinderlich für den Ausbau der Windenergie an Land erweisen. Dazu zählt vor allem die ungleichmäßige Verteilung der Ausschreibungsrunden auf das Jahr und die sogenannte „endogene Mengensteuerung“. In einem Entschließungsantrag hatten die Regierungsfraktionen angekündigt, noch im ersten Quartal verschiedene Punkte im EEG nachträglich anzupassen, u.a. die Ausbauziele und -korridore. Trotz der Diskussionen um die Mandatswahrnehmung in einer Regierungsfraktion müssen die Spitzen der Koalition nun Verantwortung übernehmen und die abgebrochenen EEG-Verhandlungen so schnell wie möglich wiederaufnehmen.
„Das im Dezember beschlossene EEG 2021, das noch auf seine beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission wartet, blieb deutlich hinter den Erwartungen der Windbranche zurück. Gerade die kurz vor knapp hinzugefügte Neuregelung der Ausschreibungssystematik birgt massive Schwierigkeiten für den Ausbau der Windenergie. Die Bundesregierung sollte die kommenden Sitzungswochen nutzen, um die im Entschließungsantrag angekündigten Punkte umzusetzen: Ziele klarer fassen und vor allem die Ausbauhemmnisse für die Windenergie in Deutschland beseitigen. Hier gehören die Fragen des Planungs-, Bauplanungs- und Genehmigungsrechts in den Fokus. Dafür müssen die Gespräche innerhalb der Koalition nun ernsthaft geführt werden“, fordert Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie e.V.
„Zusätzlich ist es dringend erforderlich offensichtliche Fehler im Gesetz zu korrigieren. Dies betrifft die Zahl der Ausschreibungen, die Nachholung nicht bezuschlagter Volumen oder Klarstellungen bei den Regelungen zur Beteiligung der Kommunen. Der BWE hat diese Fehler, die einer geordneten Umsetzung des EEG 2021 im Wege stehen, aufgearbeitet und Vorschläge für die Reparatur vorgelegt. Diese müssen nun zügig erfolgen“, so Hermann Albers.
Das Papier mit den Forderungen des BWE finden Sie hier.
Quelle: BWE e.V., 18.3.2021
www.wind-energie.de
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