BWE fordert Erleichterungen bei der Prospektpflicht für Bürgerenergieprojekte

Der Bundesverband WindEnergie BWE hat seine Stellungnahme zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) abgegeben. In Zusammenhang mit der Novellierung dieses Gesetzes plädiert der Verband dafür, auch das Vermögensanlagegesetz zu überarbeiten und die Prospektpflicht für Beteiligte an Bürgerenergieprojekten zu streichen oder mindestens drastisch zu vereinfachen. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek kommentiert.

“Wer öffentlich Kapital zur Finanzierung einer Erneuerbare-Energien-Anlage einwirbt, muss in einem Vermögensanlageprospekt in großer Detailtiefe darstellen, wie man den Pflichten gegenüber den Investoren nachkommen will. Diese Prospektpflicht stellt jedoch eine hohe bürokratische und finanzielle Belastung dar. Kleinere Projektierer, insbesondere Bürgerenergiegesellschaften, haben häufig Schwierigkeiten, diese Anforderungen zu erfüllen. Dies blockiert zunehmend die eigentlich politische gewollte echte Bürgerbeteiligung. Daher braucht es Erleichterungen”, so Heidebroek.

Besonders weniger finanzstarke Projektierer, wie kleinere Stadtwerke oder Bürgerenergiegesellschaften, sind auf das Einsammeln von Kapital bei Anlegern angewiesen. Die hohen administrativen und finanziellen Anforderungen der Prospektpflicht erschweren diesen Prozess.

“Die hohen Anforderungen erschweren es, Anteile an Bürgerenergieprojekten öffentlich anzubieten. Gerade diese Projekte stehen jedoch für das, was die Energiewende ausmacht: hohe Akzeptanz vor Ort, eine Beteiligung der Standortgemeinden und energetische Unabhängigkeit. Mit wenigen Anpassungen im Vermögensanlagengesetz könnten hier Hürden abgebaut und damit ein größerer Zubau von Bürgerenergieprojekten ermöglicht werden”, erläutert die BWE-Präsidentin.

Konkret regt der BWE an, die Verkaufspreisgrenze der innerhalb eines Jahres angebotenen Anteile von bisher 100.000 Euro auf 400.000 Euro anzuheben. Dadurch würde insbesondere für kleinere Projekte mit nur einer oder zwei Anlagen die Kapitalbeschaffung deutlich vereinfacht. Außerdem plädiert der Verband dafür, Bürgerenergiegesellschaften nach dem § 3 Nr. 15 EEG insgesamt von der Prospektpflicht zu befreien. Ferner sollte die Befreiungsgrenze für das finanzielle Emissionsvolumen von sechs auf acht Millionen Euro pro Jahr angehoben werden. Damit würde auch den im Schnitt um 30 bis 40 Prozent gestiegenen Projektkosten Rechnung getragen.

“Bürgerenergie ist die Wurzel der deutschen Energiewende und bleibt weiter ein wichtiger Treiber des Ausbaus. Die Finanzierung auch kleinerer Projekte ist deshalb sicherzustellen. Wir dürfen diese nicht durch überbordende Bürokratie erdrücken. Die von uns vorgeschlagenen Änderungen würden Bürgerenergiegesellschaften entlasten, dabei aber gleichzeitig den Anlegerschutz garantieren”, so Heidebroek abschließend.

>> Download der Stellungnahme

Quelle: BWE e.V., 12.9.2024
www.wind-energie.de

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