BWE begrüßt Beschluss des Bundestages zu BImSchG-Pflicht

Expansion of onshore wind energy in Germany in the first half of 2016Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Teilnahme an Ausschreibungen Wind an Land für weitere zwei Jahre an eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu binden. Die Fehlentwicklungen im Ausschreibungsdesign hatten im Jahr 2017 dazu geführt, dass mit Unsicherheiten behaftete Bürgerenergieprojekte einen Großteil der Zuschläge erhielten.

Diese Projekte benötigten keine BImSchG-Genehmigung und haben für die Umsetzung bis zu 4 ½ Jahre Zeit, was zu einer Ausbaudelle ab 2019 führen dürfte. Der BWE hatte deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden gefordert, die BImSChG-Genehmigung als Zugangsvoraussetzung am Ausschreibungsverfahren festzuschreiben.„Die Verlängerung der BImSchG-Pflicht ist ein wichtiges Zeichen für die Branche. Sie wird die Planungssicherheit der Unternehmen deutlich erhöhen. Zugleich wird die Umsetzung nach Zuschlagserteilung beschleunigt und zu einem stabileren Zubau führen. Dies ist für die Industrie wichtig. Die nächsten Jahre werden zeigen, dass die BImSchG-Pflicht auch über die kommenden zwei Jahre hinaus dauerhaft erforderlich ist. Der Gesetzgeber hat mit der Verlängerung ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt. Andere wichtige Zusagen zur Erreichung der Klimaschutzziele wie etwa das Sondervolumen in 2019 und 2020 müssen nun ebenfalls zügig beschlossen werden. Sie dürfen weder durch eine völlige Neuausrichtung in der Innovationsausschreibung mittelbar verhindert noch mit nicht sachgerechten Themen verknüpft werden“, mahnte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Unerlässlich ist, dass die Koalition sich auf einen glaubwürdigen Ausbaupfad zur Erreichung der 2030er Ziele vereinbart. 65 Prozent Erneuerbare Energien bei Berücksichtigung wachsender Bedarfe in den Sektoren Mobilität, Wärme und Industrie sind erreichbar. Dafür braucht es schnell eine Anpassung der technologiespezifischen Ausbaupfade. Das Ausschreibungsdesign wird dabei so auszugestalten sein, dass ein guter Technologiemix in allen Regionen Deutschlands ermöglicht wird. „Die Koalition steht vor der Aufgabe, die Glaubwürdigkeit in die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages sicherzustellen“, so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

„Mit einem nach vorn gerichteten Ausschreibungsvolumen, der Ermöglichung direkter Lieferbeziehungen von Erneuerbaren zu Gewerbe und Industrie sowie einer zügigen Sektorenkopplung können die Erneuerbaren mehr und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem übernehmen. Wir reichen der Politik die Hand, um die politischen Ziele möglich zu machen“, so Hermann Albers.

Hintergrund:

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf eine verpflichtende Einführung der BImSChG-Genehmigung als Zugangsvoraussetzung am Ausschreibungsverfahren verständigt. Der Bundestag hat die Regelung heute beschlossen. Die BImSchG-Pflicht hatte bereits für die ersten Ausschreibungen im Jahr 2018 gegolten und soll nun um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird ab der Ausschreibungsrunde am 01. August 2018 wirksam.

Quelle: BWE e.V., 8.6.2018
www.wind-energie.de

vgl. Ausschreibungen Wind an Land – Markt findet sich, Annäherung an echten Marktwert, Bürgerenergie bleibt im Spiel

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s. Wind und Solar: Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2018

vgl. Festlegung des Höchstwertes für die Ausschreibung für Wind an Land 2018

s. 3. Ausschreibung Wind an Land verfestigt Fehlentwicklung – Gesetzgeber muss handeln

vgl. Informationen zu Ausschreibungen Windenergie an Land

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Gemeinsame Ausschreibungen für Wind an Land und Solaranlagen nicht systemdienlich

vgl. Bundesnetzagentur startet dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land

vgl. Windenergie an Land: Ergebnis der zweiten EEG-Ausschreibung verschärft Risiken der Hersteller und Zulieferer

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