Wir wehren uns dagegen, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium überarbeitete EEG-Novelle 2016 die Energiewende vollends ausbremsen soll. Verschiedene Vereinigungen (z. B. Bund der Energieverbraucher, BUND, Landesverbände des Bundesverbands WindEnergie, Bündnis Bürgerenergie, Die Freunde von PROKON, Eurosolar, IG Metall, Klima-Allianz Deutschland, Solarenergie-Förderverein Deutschland) haben, auch in gemeinsamen Aktionen, die Bundesregierung aufgefordert, die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Energiewende nicht aufs Spiel zu setzen.
Die Empfehlungen waren bisher konsensorientiert am kurzfristig politisch Machbaren orientiert. Doch die jetzt entworfene EEG-Novelle geht vollständig in die falsche Richtung und lässt die Dekarbonisierungsbeschlüsse von Paris unerreichbar werden. Wir müssen daher Grundlagen und Fakten aufzeigen.
Der Klimawandel und die Vermehrung insbesondere hoch-radioaktiver Stoffe zerstören die Grundlagen des pflanzlichen, tierischen und menschlichen Lebens, aber auch des sozialen Zusammenlebens der weltweiten menschlichen Gemeinschaften. Wichtigste Ursache ist die Bereitstellung von Energie aus kohlenstoffhaltigen und radioaktiven Energieträgern. Da die Menschheit nicht auf Energie verzichten kann, muss sie einen Totalumstieg auf kohlenstofffreie und nicht-radioaktive Energiequellen vornehmen; d. h. eine beschleunigte Umstellung auf „100 % Erneuerbare Energien“.
Die Bundesregierung
- setzt sich viel zu kurz gesteckte Ziele, indem sie zumeist den Energie-Endbedarf für die Wärme und Kälteversorgung, für industrielle derzeit nichtelektrische Anforderungen, für den Verkehr und insbesondere den wachsenden Energiebedarf für den Straßen- und Flugverkehr nur nachrangig behandelt: fossile Energieträger werden nicht schnell genug abgelöst.
- betreibt unter „Energiewende“ den Ersatz der Atomenergie durch fossile Energien sowie Maßnahmen zur Förderung der Kohle-Verstromung. Sie bremst unter dem Vorwand der Stromkostenminderung den Ausbau der erneuerbaren Energien auf ein für den Dekarbonisierungsbedarf völlig unzureichendes Maß ab.
- führt mit den Ausschreibungsverfahren verkehrte Instrumente ein, die nachweislich in anderen EU-Mitgliedstaaten erfolglos geblieben sind.
- erstickt Initiativen der wesentlichen Akteure der Energiewende (Bürgerengagement und – investment bis hin zu mittelständischen Projektierern und Anlagenbetreibern) in einem unübersehbaren Bürokratiegestrüpp. Aus ursprünglich 12 Paragrafen im EEG 2000 wurden 104 Paragrafen im EEG 2014 mit fast 100 schwerverständlichen und unnötigen Ausnahmeregelungen, die auch noch beliebig miteinander kombiniert werden können. Die EEG-Novelle 2016 verschlimmert dies.
- plant jährlich gleiche Netto-Zubaumengen. Es muss aber zusätzlich die überschüssige Energie (insbesondere aus Solarstrom um die Mittagszeit und aus Windstrom zu Starkwindzeiten) genutzt werden. Sie muss in Langzeitspeichern wie Power to Gas oder Power to Liquid aufgenommen und verfügbar gemacht werden. Folglich müssen auch wachsende Speicherverluste ausgeglichen werden und die Zubaumengen überproportional steigen. Angesichts der bereits heute erfahrbaren furchtbaren Gefahr eines sich selbst verstärkenden Klimawandels bei Überschreitung der Kipppunkte darf es überhaupt keine Obergrenze geben.
Wir erwarten im Sinne der Gefahrenminimierung des Klimawandels eine Gesetzgebung in jeglicher Hinsicht, deren wichtigstes Ziel der schnellstmögliche Umstieg auf 100% Erneuerbare Energien ist. Andernfalls wird Deutschland bei einer Umsetzung der EEG-Novelle 2016 seinen Vorsprung auf dem nachhaltig wachsenden Weltmarkt der Erneuerbaren Energien und der Speichertechnologie verlieren.
Gemeinsame Pressemitteilung:
Die Freunde von Prokon e.V., Bund der Energieverbraucher, Bündnis Bürgerenergie, BürgerEnergieGenossenschaft, Solarenergie Förderverein
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), 18.04.2016
www.bee-ev.de
s. auch: Sechs Verbände kritisieren den Entwurf für das EEG 2016
vgl. Phase der Unsicherheit: EEG Novelle gefährdet Mittelstand, Akzeptanz und Exportstärke